Frage: Elternzeit

Hallo Ich habe eine Festanstellung war 12 monate zuhause ( elternzeit ) habe monatlich Elterngeld erhalten , sowie meinen vollen Lohn . Habe mir nix bei gedacht . Jetzt nach einem Jahr stellt mein Arbeitgeber fest , dass das nicht richtig war . Jetzt muss ich 20 000 Euro zurückzahlen , sofort !!! War das allein meine schuld ? Hätte mein Arbeitgeber das nicht schon früher bemerken müssen ? Ich habe gezahlt , kann auf mich jetzt noch was zukommen ? Bitte helfen sie mir . Grüße

von Sonnenblume112 am 08.03.2016, 18:43



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, zurückzahlen müssen Sie es - Sie mussten wissen, dass Sie keinen Anspruch drauf haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.03.2016



Antwort auf: Elternzeit

Ja. Das hättest Du sofort merken müssen. Der AG auch, aber es ist Deine Pflicht die Abrechnungen zu prüfen. Aber wenn ich es richtig verstehe hast Du es ja zurückgezahlt, also alles ok.

von Sternenschnuppe am 08.03.2016, 19:14



Antwort auf: Elternzeit

Besteht die Gefahr einer Abmahnung ? Was raten sie mir ? Soll ich es meinem Chef mitteilen ? Zur zeit wissen es nur der Verwaltungschef u.ich ...

von Sonnenblume112 am 09.03.2016, 14:16



Antwort auf: Elternzeit

Ich würde gar nix sagen, damit haust Du den noch in die Pfanne. Es ist wieder alles richtig, ihr habt beide einen Fehler gemacht und ihn korrigiert. Du kannst ja nachweisen dass Du es zurückgezahlt hast. 20 000€ mal eben, Respekt :-)

von Sternenschnuppe am 09.03.2016, 14:38



Antwort auf: Elternzeit

Vielen Dank , für deine Hilfe es war wirklich sehr hilfreich ...

von Sonnenblume112 am 09.03.2016, 18:13



Antwort auf: Elternzeit

Gerne. Der Chef hat den Verwaltungsmenschen ja eingesetzt um sowas zu regeln. Also müsste dieser seinen Fehler auch dem Chef mitteilen. Macht er es nicht ist es sein Ding. Vielleicht weiss der Chef auch schon lange alles. Für uns ist die Summe sehr hoch, für die Firma vermutlich eher nicht und ein Buchungsfehler der nun korrigiert wurde. Hast Du schriftlich die Aufforderung bekommen?

von Sternenschnuppe am 09.03.2016, 19:05



Antwort auf: Elternzeit

Nein , telefonisch ... Das steuerbüro hat mein Verwaltungschef angerufen , u.der hat mich angerufen , habe nix schriftlich ....

von Sonnenblume112 am 10.03.2016, 00:39



Antwort auf: Elternzeit

Ah. Ok. Wenn es Dir unruhige Nächte bereitet, dann maile doch dem Verwaltungsmenschen einmal und frage nach ob es angekommen ist , und nun alles seine Richtigkeit hat. Bei Mail hast Du einen Beleg. ( Den Du nicht brauchst meiner Meinung nach, aber Frau Bader antwortet sicher auch bald ) War der denn nett am Telefon?

von Sternenschnuppe am 10.03.2016, 06:59



Antwort auf: Elternzeit

Also, Du hast ja eh den Kontoauszug. Ich denke eher in die Richtung Beleg : " Entschuldigung, war mir nicht bewusst dass das falsch gelaufen ist. Ist das Geld angekommen? Muss ich noch etwas beachten oder machen? " Da muss er ja reagieren.

von Sternenschnuppe am 10.03.2016, 07:01



Antwort auf: Elternzeit

Geld ist abgebucht , somit ist es für mich erledigt ... Od.? Die Abbuchung ist mein Nachweis , das es erledigt ist ....

von Sonnenblume112 am 10.03.2016, 13:08



Antwort auf: Elternzeit

Ja. Ist es. War eher psychologisch für Dich gedacht, damit Du es noch einmal von der Firma bestätigt bekommst in Worten. :-)

von Sternenschnuppe am 10.03.2016, 15:15



Antwort auf: Elternzeit

Achso &522; alles klar , ja das macht mir sehr zu schaffen mit dem Geld , Dummheit schützt vor Strafe nicht ... Jetzt hoffe ich , das nix mehr nachkommt , u.alles erledigt ist ... u.ja er war sehr nett am Telefon ... Bist du auch Anwältin ? Od. Dein Hobby ???

von Sonnenblume112 am 10.03.2016, 18:30



Antwort auf: Elternzeit

Einiges selbst erlebt im Familienrecht , eigene Erfahrung und jahrelanges hier mitlesen. Ja, Hobby trifft es ganz gut :-)

von Sternenschnuppe am 10.03.2016, 18:51



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