Hallo.
Ich bin noch in Elternzeit bis ende 2019.
Zu meinem AG iSt eine Rückkehr allerdings ausgeschlossen meiner Seits.
Nu meine Frage, ich könnte ab August 2017 einen Job annehmen mit ca.15-20 std im monat.
Kann ich dieses ohne Zustimmung meines AG machen? Oder kann bzw. Muss ich meine Elternzeit vorzeitig beenden um zu kündigen?
von
Issen27
am 08.06.2017, 16:58
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden, zwecks kündigen
Hallo,
sie können eine Teilzeittätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber während der Elternzeit mit Zustimmung des alten Arbeitgebers ausüben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.06.2017
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden, zwecks kündigen
Wenn Dein AG zustimmt kannst du - solange du in EZ bist - bei einem anderen AG in TZ von bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Stimmt er nicht zu, muss er das aber begründen. Er kann zB ablehnen wenn Konkurrent oder er dir aber selbst eine TZ Stelle anbieten kann.
Werdet ihr euch nicht einigt musst Du kündigen falls du die Stelle wirklich antreten willst.
Mitglied inaktiv - 08.06.2017, 18:27
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden, zwecks kündigen
Wenn Dein AG zustimmt kannst du - solange du in EZ bist - bei einem anderen AG in TZ von bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Stimmt er nicht zu, muss er das aber begründen. Er kann zB ablehnen wenn Konkurrent oder er dir aber selbst eine TZ Stelle anbieten kann.
Werdet ihr euch nicht einigt musst Du kündigen falls du die Stelle wirklich antreten willst.
Danke erstmal.
Also mein AG redet selber nicht mehr mit mir und reagiert auch auf nichts von mir. Er hat die Teilzeit Arbeit bei ihm selber schon ausgeschlossen schriftlich als ich die Elternzeit beantragt habe.
ES wäre keine Konkurrenz.
Das bedeutet iCh müsste meine Elternzeit vorzeitig beenden und kündigen? Aber da muss er doch auch zustimmen oder
von
Issen27
am 08.06.2017, 18:59
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden, zwecks kündigen
Dann würde ich ihm einfach schriftlich zukommen lassen das du innerhalb der EZ woanders arbeitest und er dir innerhalb einer bestimmten Frist Bescheid geben soll falls er dagegen begründete Einwände hat.
Mitglied inaktiv - 08.06.2017, 20:18