Sehr geehrte Frau Bader, Mein Partner möchte gerne die Meisterschule besuchen. Das wäre in dem Zeitraum seiner beantragten Elternzeit (ohne Elterngeld). Es stehen ja jedem insgesamt 36 Monate bzw. 24 Monate nach dem 1 Geburtstag an Elternzeit zu. Die Meisterschule wäre 9 Monate in Vollzeit ohne Entgeld. Das heißt, er ist in dieser Zeit nicht erwerbstätig. Er würde auch gerne in dieser Zeit Meister BAföG beantragen. Ist das während der Elternzeit möglich? Er bekommt in dieser Zeit kein Elterngeld. Es geht lediglich darum, dass sein Arbeitsvertrag und Versicherungen weiterläuft. Oder ist das rechtlich nicht gestattet? Vielen Dank im voraus Mit freundlichen Grüßen
von Daschix3 am 14.06.2017, 20:40