Guten Tag Frau Bader,
ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Meine Kündigungsfrist beträgt drei Monate, zum Ende des laufenden Monats. Dies bedeutet wenn ich zum 31.3.2016 kündige, würde meine neue Beschäftigung bei dem neuen Arbeitgeber am 1. Juli beginnen. Nun habe ich mir jedoch überlegt vom Ende der Beschäftigung in Elternzeit zu gehen. Da ich gelesen habe dass man sieben Wochen vor Beginn Der Elternzeit dem Arbeitgeber dies schriftlich mitteilen muss, habe ich nun die Frage ob ich auch weniger als zwei Monate Elternzeit nehmen kann sprich beispielsweise wenn man zurückgerechnet vom 30. Juni rückwirkend zwei Monate käme man heraus beim 30. April, rückwirkend davon sieben Wochen für die Mitteilung an den Arbeitgeber käme man heraus beim 12. März sprich heute. Daher möchte ich nun wissen wenn ich beispielsweise nächste Woche am 18. März am Freitag ist bei meinem Arbeitgeber einreichen wir 12. März sprich heute. Daher möchte ich nun wissen wenn ich beispielsweise nächste Woche am 18. März am Freitag ist bei meinem Arbeitgeber einreichen würde wäre es dann trotzdem möglich bis zum 30. Juni Elternzeit zu nehmen jedoch zu Beginn eine Woche später zu starten Gespräch statt dem 30. April am 7. Mai?
Wie sieht es dann zusätzlich aus mit meinem restlichen Urlaub bin ich gezwungen diesen zu nehmen oder steht es mir noch offen diesen zu meinem neuen Arbeitgeber mit zu nehmen?
Wie beantragen wir nun das Elterngeld dann korrekt? Meine Frau hat schon Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber für drei Jahre als Option zwei Jahre angemeldet, ich jedoch bisher noch nicht.
Der voraussichtliche Entbindungstermin ist am 20.4.2016.
Wenn Sie mir hier behilflich sein könnten, wäre ich Ihnen sehr verbunden. Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
DMCB
Mitglied inaktiv - 12.03.2016, 09:03
Antwort auf:
Elternzeit kurz vor Kündigung
Hallo,
bitte umformulieren - wirklich sehr kompliziert geschrieben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.03.2016
Antwort auf:
Elternzeit kurz vor Kündigung
Kompliziert zu lesen.
Davon ab : Du musst Lebensmonate ! Elternzeit nehmen um dafür Elterngeld zu bekommen.
Kommt das Kind also am 20.04. musst Du um Elterngeld zu erhalten mindestens vom 20.04.-19.06. Elternzeit nehmen.
Der AG kann zustimmen dies jetzt auch noch anzunehmen. Muss er aber nicht.
Dann könntest Du ab Geburt Zuhause sein, Deine zwei Elterngeldmonate nehmen und dann Deinen Resturlaub bis zum neuen Jobantritt.
Passt dann auch zur Kündigungsfrist.
von
Sternenschnuppe
am 12.03.2016, 09:45
Antwort auf:
Elternzeit kurz vor Kündigung
Woher weiss ich denn wie lange ich elternzeit nehmen kann. Das Kind kommt ja nicht exakt am 20. was wenn es früher oder später kommt? Ich muss ja den Antrag beim Arbeitgeber einreichen. Und wieso 19. und nicht bis zum 20.?
Mitglied inaktiv - 12.03.2016, 17:55
Antwort auf:
Elternzeit kurz vor Kündigung
Weil der 20. schon zum neuen Lebensmonat gehört.
Wenn Du Gebrtstag feierst ist das Alte Lebensjahr ja auch schon abgeschlossen . Wenn das neue Leben an einem 20. startet, dann endet der erste Monat am 19. um Mitternacht und am 20. beginnt der nächste Monat.
Wie ist denn die Stimmung mit dem AG jetzt ?
Bitte ihn um Elternzeit ab Geburt ! , voraussichtlich ist die am 20.04. , für zwei Monate bis zum 19.06. danach möchtest Du Deinen Resturlaub nehmen bis zum Ende des Vertrages.
Wenn Du eh gehst wird er froh sein dass dann erledigt zu haben.
Wenn ihr miteinander auskommt werden da wohl keine Steine in den Weg gelegt.
Um Elterngeld zu bekommen müssen mindestens zwei Lebensmonate genommen werden. Beim neuen AG damit einzusteigen ist eher ungünstig.
Daher bitte um Kulanz wegen der versäumten Frist.
Ist der neue Vertrag denn schon unterzeichnet ?
von
Sternenschnuppe
am 12.03.2016, 21:06
Antwort auf:
Elternzeit kurz vor Kündigung
Also habe jetzt fgendes gemacht. Habe bei meinem alten Arbeitgeber für den 2. Lebensmonat Elternzeit beantragt innerhalb der Frist also. Habe aber auch gleichzeitig für ein Jahr später den 14. Lebensmonat den Antrag gestellt. Ist auch alles si bewilligt worden. Beim neuen Arbeitgeber habe ich schon Bescheid gegeben, dass ein Monat bei ihm genommen wird. Dem zukünftigen Chef auch. Iat ja erst 1 Jahr nach Anstellung und nur ein Monat. Alles kein Problem haben sie mir versichert, ist ja mein Recht und auch etwas schönes also alles top.
Jetzt muss ich nur noch durch die Elterngeldanträge blicken. Die Info stelle sagte, da meine Frau Mutterschutzgeld bezieht muss sie auch die ersten 2 Monate ankreuzen. Stimmt das? Und wenn sie doppelte Bezugsdauer möchte dann kreuzt sie Elterngeld Plus und 1-24 an?
Mitglied inaktiv - 19.03.2016, 09:06