Elterngeldberechnugn bei Mischeinkünften

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldberechnugn bei Mischeinkünften

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld Plus bei Mischeinkünften: Habe ich es richtig verstanden, dass Monate ohne Elterngeldbezug nicht angerechnet werden und somit nicht zu einem Abzug des Elterngeld führen? Das bedeutet dann, dass man mehr als 30h arbeiten kann und unbegrenzt viel verdienen darf? Dabei gilt das Zuflussprinzip, dh wann das Geld auf dem Konto landet. Wenn also Elterngeld Plus Bezug im Dezember ausgesetzt ist können in diesem Monat zB Einkünfte aus Tätigkeiten im November und Dezember aus Konto fließen ohne dass sie angerechnet werden? Wie wird die Abrechnung NACH Elterngeldbezug dann praktisch umgesetzt? Bei der Berechnung des Anspruchs wurde ja der Steuerbescheid erangezogen, aber der sagt nichts über den Zufluss des Geldes aus? Wie kann man außerdem nachweisen, dass man die selbstständige Nebentätigkeit reduziert hat? Ich arbeite zB nur unregelmäßig als Moderator.

von st8472 am 07.07.2017, 15:28



Antwort auf: Elterngeldberechnugn bei Mischeinkünften

Hallo, ich verstehe das ganze Posting nicht. Monate ohne EG-Bezug werden wobei nicht angerechnet? Nein, man darf nicht mehr als 30 Std arbeiten Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.07.2017



Antwort auf: Elterngeldberechnugn bei Mischeinkünften

Sobald du mehr wie 30 Std die Woche arbeitest endet deine EZ - und ohne EZ als Arbeitnehmer hast du keinen Anspruch auf Elterngeld. IMO dürfen nur Studenten und Schüler wegen Ausnahme auch mal mehr wie 30 Std studieren. Also nein, mehr wie 30 Std die Woche arbeiten darfst du nie - auch nicht bei Elterngeld Plus.

Mitglied inaktiv - 07.07.2017, 16:36