Hallo Frau Bader,
habe mal eine Frage an Sie.
Habe einen Sohn im November 2014 zur Welt gebracht u. Elternzeit für 3 Jahre beantragt. Elterngeld hatte ich auf 2 Jahre gesplittet. Nun meine Frage: Wenn ich jetzt im 3. Jahr der Elternzeit schwanger werde wie sieht es dann mit dem Elterngeld aus? Kind wird aber erst nach der Elternzeit geborgen, also im Jahr 2018, denke, dass ich auch wieder Beschäftigungverbot bekomme, also arbeite dann seit 2014 nicht. Wie berechnet sich dann das Elterngeld? Vom Elterngeld oder von dem Lohn vor der Geburt des 1. Kindes? Oder bekommt man einen Mindestsatz? Und wie hoch ist der Geschwisterbonus? Ach ja Einkommen betrug 2000€
Vielen Dank im voraus, ich hoffe Sie können mir helfen.
von
Ave
am 13.03.2017, 11:16
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
das Elterngeld berechnet sich nach dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt.
Umso länger Sie arbeiten, umso mehr Monate mit Einkommen haben Sie und umso höher ist das Elterngeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.03.2017
Antwort auf:
Elterngeld
Wenn das Kind knapp nach Elternzeitende geboren wird, gibt's nur den Mindestsatz von 300 Euro. Ab Elternzeitende greift ja dein Vollzeitvertrag wieder (oder fängst du wieder mit Teilzeit an?). Jetzt mehr Monate du arbeitest, desto höher wird das neue Elterngeld.
Es ändert sich das MuSchuG und BV wird künftig wohl schwerer auszustellen sein. Der AG ist angehalten, einen Ersatzarbeitsplatz zu organisieren. Rechne also nicht damit, automatisch wieder ins BV zu kommen.
von
malini
am 13.03.2017, 14:33