Hallo Frau Bader, da mir die Elterngeldstelle telefonisch nur wenig geholfen hat, hoffe ich auf Ihre Hilfe oder ehrliche Antworten (wenn Sie mir nicht weiterhelfen können). Unser Fall: Mein Mann und ich sind seit Weihnachten 2016 (auch wohnhaft gemeldet) nach über fünf Jahren in den Staaten wieder zurück in Deutschland. Für unsere Tochter (geboren September 2016) versuche ich aktuell den Elterngeld-Antrag mit allen nötigen Unterlagen fertigzustellen. Mein Mann war bis Dez. 2016 in Amerika angestellt, seit Januar 2017 nun wieder in Deutschland. Ich selbst arbeite aktuell noch nicht wieder. In Amerika habe ich bis einschliesslich August 2016 gearbeitet und acht Wochen "maternity leave" erhalten. Nach der Geburt bin ich jedoch nicht wieder zurück in meinen amerikanischen Job gegangen. Unterlagen zu Mutterschutz, Nachweise von Krankenkassen, etc. aus Amerika kann ich nur schwer mitliefern, weil es dies einfach nicht so, wie hier in Deutschland, gibt. Ist es richtig, dass ich vermutlich nur den Minestsatz bekommen werde, da meine Arbeit (und Gelhalt) aus Amerika nicht anerkannt wird? Welche Dokumente (bezgl. Gehaltsabrechnung und Lohnsteuer) sind für das Elterngeld in unserem Fall relevant? Die letzten 12 Monate, oder erst seit dem wir wieder in Deutschland gemeldet sind bzw. mein Mann wieder arbeitet? Ich bedanke mich vorab für Ihre Unterstützung und verbleibe mit freundlichen Grüssen, Chris1901
von Chris1901 am 28.02.2017, 17:32