Guten Tag Frau Bader,
ich bin gerade in der 6. SSW (5+2) und informiere mich gerade über die ganzen Anträge, die dann irgendwann mal gestellt werden müssen.
Ich habe vor, nach der Geburt unseres Kindes für mind. 1 Jahr zu Hause zu bleiben, dann möchte ich (wenn alles so läuft, wie ich mir das vorstelle) die letzten zwei Jahre der Elternzeit wieder 28 Stunden wöchentlich arbeiten gehen. Mein Lebensgefährte (wir sind nicht verheiratet) würde einfach normal weiter arbeiten, auch keine Elternzeit beantragen oder so.
Jetzt habe ich mir mal den Antrag auf Elterngeld angeschaut, aber ich steige da nicht durch. Verstehe ich es richtig, dass ich nur alleine Elterngeld beantragen kann, wenn mein Lebensgefährte nicht in der Lage wäre das Kind zu erziehen?
So steht es im Antrag:
Ich allein beantrage Elterngeld für 14 Lebensmonate
und/oder vier Partnerschaftsbonusmonate,
da keine andere volljährige Person mit dem Kind und mir
in der gemeinsamen Wohnung lebt.
da die Betreuung des Kindes durch den anderen Elternteil
das Kindeswohl gefährdet.
da die Betreuung des Kindes durch den anderen Elternteil,
insbesondere wegen Krankheit oder Tod, unmöglich ist
und dann habe ich noch das gefunden:
: Für die Feststellung der Unmöglichkeit der Betreuung bleiben
wirtschaftliche Gründe (z.B. die Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils)
außer Betracht.
Oder muss man dann im Antrag als Grund für den alleinigen Antrag angeben, dass der Partner erwerbstätig ist?
Ich weiß, ich habe noch Zeit für diesen Antrag, aber man informiert sich halt schon mal über die wichtigen Dinge und Anträge.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG
von
Evy157
am 14.01.2016, 12:40
Antwort auf:
Elterngeld alleine beantragen
Hallo,
wenn Sie nicht allein erziehend sind, können Sie es nur für zwölf Monate beantragen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.01.2016
Antwort auf:
Elterngeld alleine beantragen
Du beantragst es nicht für 14 Monate, sondern die Option mit 12 Mnate, wobei Du es nach dem Mutterschaftsgeld dann erst bekommst. Das Mutterschutzgeld ist ja höher.
Du bist ja nicht alleinerziehend. Und lebst auch nicht alleine mit dem Kind.
von
Sternenschnuppe
am 14.01.2016, 12:54
Antwort auf:
Elterngeld alleine beantragen
Ah ok, dann wäre es nur für 12 Monate beantragt, aber ich muss nicht angeben, warum ich es alleine beantrage oder? Oder dann einfach angeben, dass der Lebensgefährte erwerbstätig ist?
von
Evy157
am 14.01.2016, 13:10
Antwort auf:
Elterngeld alleine beantragen
Den kannst Du freilassen, er will ja nix beantragen.
Wenn er sich das anders überlegt, dann kann er später selbst einen Antrag ausfüllen.
Er muss unterschreiben sofern er dann gleich auf der Geburtsurkunde steht.
Daher empfiehlt es sich die Anerkennung und das Sorgerecht vor der Geburt zu klären beim Jugendamt. Ist danach weniger Rennerei und er kann sein Kind gleich im Krankenhaus rechtlich vertreten, wenn was sein sollte.
von
Sternenschnuppe
am 14.01.2016, 13:15
Antwort auf:
Elterngeld alleine beantragen
Du beantragst für 12 Lebensmonate, bekommst aber 2 Monate Mutterschaftsgeld und 10 Monate Elterngeld
Vater kann sich dann überlegen ob er auch 2 Lebensmonate nimmt, mit dir zusammen oder in Monat 13 und 14. Das ist unabhängig von einander. Er muss aber mindestens 2 Monate nehmen und wenn er mehr als 2 nimmt, hast du entsprechend weniger.
Unterschreiben muss er eh, wenn ihr zusammen wohnt. Angeben aber wohl nichts. War jedenfalls so bei uns. Gleiches beim Kindergeld, dort die Aussage des Amtes, Geburtsurkunde (Vater nicht eingetragen) könnte ja veraltet sein - 3 Wochen nach der Geburt!!! Ob also vor Geburt oder nach Geburt Vaterschaftsanerkennung ist bezüglich Unterschriften-Wahns egal....
Mitglied inaktiv - 14.01.2016, 15:00