Hallo.... Also ich bin sehr verunsichert was das beantragen von Elterngeld betrifft. Ich hoffe mir kann jemand meine Fragen beantworten. Ich bin Berufstätig in einer Teilzeitbeschäftigung mit 28 std/wo, mein Mann ist zum 31.12.12 gekündigt worden und hat einen Antrag auf ALG1 gestellt. Eigentlich möchte er aber lieber die Elternzeit in Anspruch nehmen. Meine Frage ist nun auf wen das Elterngeld beantragt werden kann/muss damit wir nicht so große Einkommensverluste haben. Wenn mein Mann dem Arbeitsmarkt mit einer Teilzeitbeschäftigung zur Verfügung steht,da er ja die Elternzeit in Anspruch nehmen möchte, würde er dann den Mindestsatz oder 65% des vorherigen Einkommens erhalten?? Wenn er sich beim Arbeitsamt abmeldet um Vollzeit bei dem Kind zu sein wie wird dann berechnet? Ich weis nicht wer das Elterngeld am besten beantragt. Hoffe mir kann jemand meine Fragen beantworten!! Danke schon mal im voraus!
von jump2109 am 26.01.2013, 04:45