Elterngeld/Elternzeit bei Arbeitslosigkeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld/Elternzeit bei Arbeitslosigkeit

Hallo.... Also ich bin sehr verunsichert was das beantragen von Elterngeld betrifft. Ich hoffe mir kann jemand meine Fragen beantworten. Ich bin Berufstätig in einer Teilzeitbeschäftigung mit 28 std/wo, mein Mann ist zum 31.12.12 gekündigt worden und hat einen Antrag auf ALG1 gestellt. Eigentlich möchte er aber lieber die Elternzeit in Anspruch nehmen. Meine Frage ist nun auf wen das Elterngeld beantragt werden kann/muss damit wir nicht so große Einkommensverluste haben. Wenn mein Mann dem Arbeitsmarkt mit einer Teilzeitbeschäftigung zur Verfügung steht,da er ja die Elternzeit in Anspruch nehmen möchte, würde er dann den Mindestsatz oder 65% des vorherigen Einkommens erhalten?? Wenn er sich beim Arbeitsamt abmeldet um Vollzeit bei dem Kind zu sein wie wird dann berechnet? Ich weis nicht wer das Elterngeld am besten beantragt. Hoffe mir kann jemand meine Fragen beantworten!! Danke schon mal im voraus!

von jump2109 am 26.01.2013, 04:45



Antwort auf: Elterngeld/Elternzeit bei Arbeitslosigkeit

Hallo, grundsätzlich erstmal schließen sich Elterngeld und Arbeitslosengeld 1 aus. Es besteht aber die Möglichkeit,sich nur Teilarbeitslos zu melden. das Teil Arbeitslosengeld wird aber auf das Elterngeld, bis auf den Grundbetrag von 300 e, angerechnet. Es ist wohl deshalb sinnvoller, erst Elterngeld in Anspruch zu nehmen und danach das Arbeitslosengeld eins. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2013



Antwort auf: Elterngeld/Elternzeit bei Arbeitslosigkeit

hallo nein wenn dein man nur tz arbeiten möchte bekommt er auch nur anteilig alg, dh auf tz berechnet! wie das mit dem eg aussieht kann ich dir nicht sagen.

von CKEL0410 am 26.01.2013, 08:28



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