Hallo Frau Bader,
vor 6 Wochen ist unser Sohn wohlbehalten zur Welt gekommen und meine Frau und ich stehen nun vor der Elterngeldbeantragung. Da ich als Vater und alleiniger Bestreiter des Familieneinkommens auch 4-6 Monate Elternzeit und Elterngeld inkl. der Partnermonate in Anspruch nehmen möchte, stellt sich für uns eine wichtige Frage:
Ich würde als Vater gerne meine Elternzeitmonate möglichst einzeln (monatsweise) nehmen und über einen möglichst langen Zeitraum (z.B. 3 Jahre) verteilen. Damit meine Elternzeit finanziell funktioniert sollte sichergestellt sein, dass ich in meinen Elternzeitmonaten auch Elterngeld erhalten kann. Mir ist klar, dass ich die Elterngeldmonate mit meiner Frau aufteile und wir Elterngeld für 14 Lebensmonate abzgl. Mutterschutz beziehen. Aber die Kernfrage ist, wie lange kann ich Elterngeld in meinen Elternzeitmonaten in Anspruch nehmen bzw. ausgezahlt bekommen? Wirklich nur solange bis unser Sohn die 14 Lebensmonate vollendet hat? Optimal wäre es doch, wenn man das Elterngeld auch innerhalb der Monate in Anspruch nehmen kann, in denen man auch Elternzeit nehmen kann (also i.d.R. 3 Jahre). Dann würde ich im Zeitraum von 3 Jahren jedes Jahr 2 Monate Elternzeit nehmen und hier statt dem Gehalt Elterngeld in Anspruch nehmen. Geht das? Was wäre bestenfalls möglich?
Vielen Danke schon im Voraus für Ihre Hilfe. Wir haben bisher auch im Internet noch keine klare Auskunft hierzu gefunden.
von
govax
am 28.10.2013, 15:31
Antwort auf:
Elterngeld - Bezugszeit und Inanspruchnahmezeit
Hallo,
Sie können nur in den ersten 14 Lebensmonaten Elterngeld bekommen, nicht mehr danach.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2013
Antwort auf:
Elterngeld - Bezugszeit und Inanspruchnahmezeit
Nein, das ist leider nicht möglich.
Elterngeld kann generell nur in den ersten 14 Lebensmonaten bezogen werden. Lediglich eine Auszahlung kann ggf. später passieren, bei Splittung des Elterngeldes z.B.!
Elternzeit kannst Du - auch monatsweise innerhalb der ersten drei Lebensjahre nehmen. Aber auch hier gibt es Einschränkungen. Wenn Du das erste mal Elternzeit einreichst, dann musst Du Dich für die ersten zwei Lebensjahre festlegen. Eine spätere Änderung (also z.B. weitere Monate) kann dann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers passieren. Kündigungsschutz besteht während und für den Vater auch 7 Wochen vor der EZ. Wenn Du also z.B. den 1.+2. Monat EZ machst, und dann erst wieder den Monat 13+14 (beides direkt von Anfang an angemeldet), dann bist Du zwischen dem 3. Monat und 7 Wochen vor dem 13. Monat kündbar!
Noch etwas unklar?
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 28.10.2013, 15:40
Antwort auf:
Elterngeld - Bezugszeit und Inanspruchnahmezeit
Lest doch mal die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 28.10.2013, 17:26
Antwort auf:
Elterngeld - Bezugszeit und Inanspruchnahmezeit
Erst mal danke für Deine Antwort.
Hmm, so ganz klar ist mir das noch nicht. Wird Elterngeld FÜR die ersten 14 Lebensmonate bezogen , oder IN den ersten 14 Lebensmonaten?
Wie wäre das mit dem Splitting des Elterngeldes? Ist hiermit die Variante gemeint, dass man sich halbe Monatsbeträge auszahlen läßt und dann insgesamt 2x 14 Monate lang Elterngeld beziehen kann? Reicht allein die Wahl der Variante, dass sich der Zeitraum für die Inanspruchnahme des Elterngelds verlängert?
Für mich wären 2x 14 Monate schon eine gute Lösung, allerdings nur wenn ich pro genommenen Elterzeit-Monat auch wirklich den vollen Elterngeld-Monats-Anspruch erhalte, dieser nur auf zwei Monate gestückelt ausgezahlt wird. Wenn ich pro genommenen Elternzeit-Monat dann nur den halben Anspruch erhalte, wird es finanziell zu knapp.
Hat jemand hier im Forum vielleich mit dieser verlängerten Elterngeld-Auszahlung schon Erfahrungen?
von
govax
am 29.10.2013, 16:44
Antwort auf:
Elterngeld - Bezugszeit und Inanspruchnahmezeit
Für und in den ersten 14 Monaten gibt es Elterngeld.
Dann gibts noch die Splittung.
Beispiele:
Vater nimmt Elternzeit und Elterngeld für die Lebensmonate 2 und 14.
Geht!
Wenn er das Elterngeld splitten lässt (und es immer auf die Bezugszeit folgend ausgezahlt wird), käme das Elterngeld
LM 2 (50%)
LM 3 (50%)
LM 14 (50%)
LM 15 (50%)
Elternzeit und Elterngeld für die LM 12 - 15.
Bei der Elternzeit geht das. Beim Elterngeld ist am Ende des LM 14 Schluss.
Überbrücken könnte man das mit dem Splitten des Elterngeldes. Das geht auch für einzelne Monate.
zB LM 12 (100% vom Elterngeld)
LM 13 (100% vom Elterngeld)
LM 14 (50%)
LM 15 (50%)
2x14 Monate volles Elterngeld gibt es nicht.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 29.10.2013, 19:25