Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, die mittlerweile zu Ende sind, und ich arbeite seit 2 Monaten wieder. Nun stelle ich aber fest, dass das aus diversen Gründen nicht optimal ist. Ich würde nun gerne das dritte Jahr Elternzeit anhängen und in der Zeit TZ arbeiten. Bevor ich meinem Arbeitgeber damit komme, wüsste ich gerne, wie die rechtliche Situation aussieht. Die meisten Infos, die ich im Netz gefunden habe, beziehen sich auf die Verlängerung direkt im Anschluss an die ersten beiden Jahre, für die es keine Zustimmung bedarf. Wie sieht es in meinem Fall aus? Ich habe wie geschrieben bereits 2 Jahre in Anspruch genommen, arbeite seit 2 Monaten wieder und würde nun das 3. Jahr bzw die restlichen Monate bis zum 3. Geburtstag meines Kindes gerne anhängen. Kann mir der Arbeitgeber das verwehren? Muss ich ihn überhaupt um seine Zustimmung bitten oder reicht die Einhaltung der Frist? Vielen Dank für Ihre Antwort!
von Mammamia am 02.01.2013, 14:48