Hallo Frau Bader,
ich bin derzeit noch in Elternzeit die im Juni endet. Ich werde danach beim jetzigen noch Arbeitgeber nichtmehr arbeiten und habe fristgerecht zum Termin gekündigt. Ich hätte eine neue Stelle ab Juli, nun wurde ich gefragt da diese gerade dringend jemand benötigen, ob ich auch schon früher (April) anfangen könnte. Die Stelle wäre auf 450€ Basis, vor der EZ habe ich voll gearbeitet. Darf ich denn schon arbeiten gehen auch wenn ich noch in EZ bin, wie gesagt beim alten AG habe ich jetzt fristgerecht gekündigt.
Vielen Dank für Ihre Bemühung!
von
vinosole
am 08.03.2016, 13:26
Antwort auf:
Darf ich schon arbeiten?
Hallo,
dürfen ohne Zustimmung nein - aber was soll der AG 1 machen?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.03.2016
Antwort auf:
Darf ich schon arbeiten?
Mit Zustimmung des alten AG ja. Noch stehst Du bei ihm unter Vertrag.
Eventuell Auflösungsvertrag.
Wie wirst Du denn ab Juli arbeiten und wie bist Du krankenversichert?
Wie alt ist das Kind?
von
Sternenschnuppe
am 08.03.2016, 13:37
Antwort auf:
Darf ich schon arbeiten?
Hmm obwohl ich gekündigt habe brauche ich da nen Auflösungsvertrag? Warum muss er da zustimmen wenn ich doch gar keine Leistungen mehr beziehe? Mein Kind ist 2 1/2 und geht ab April in den Kindergarten, daher könnte ich schon früher anfangen wie gedacht. Wir sind dann mit meinem Mann nach der EZ familienversichert!
von
vinosole
am 08.03.2016, 13:56
Antwort auf:
Darf ich schon arbeiten?
Hast du zum Ende der EZ gekündigt? Dann wärst du ja im April u. Mai offiziell noch bei deinem alten AG, ich denke, das war von meiner Vorschreiberin gemeint.
von
malini
am 08.03.2016, 14:42
Antwort auf:
Darf ich schon arbeiten?
Meine EZ läuft am 02.06. aus, auf das Datum habe ich auch gekündigt. Kündigung hat mein Chef Anfang März erhalten.
von
vinosole
am 08.03.2016, 15:32
Antwort auf:
Darf ich schon arbeiten?
Ah. Danke für die Antworten. Viele denken nicht an die Versicherung, daher meine Frage.
Du stehst bis Ende der Elternzeit unter Vertrag. Egal ob Du arbeitest oder nicht.
Daher brauchst Du entweder die Zustimmung des AG oder Du versuchst selbst den Vertrag eher aufzuheben. ( Aufhebungsvertrag )
Beispiel: Du arbeitest bei Vofafone und willst danach bei der Telekom anfangen.
Vodafone würde das niemals erlauben solange Du bei denen noch bist.
von
Sternenschnuppe
am 08.03.2016, 16:06