Ich hatte bei einem Arbeitgeber 2-Jahre-Vertrag. Nach 1,5 Jahre bin ich in Mutterschutz. Vertrag ist abgelaufen. Ich hatte 1 Jahr Elternzeit. Kurz danach bei einem anderen Arbeitgeber unbefristete Arbeitsvertrag. Nach 2,5 Jahre wieder schwanger. Elternzeit 3 Jahre. Ich bin momentan alleinerziehend und lebe von Hartz IV. Ich möchte jetzt (noch in Elternzeit) mein Job kündigen und danach noch 1 Jahr Elternzeit für mein erstes Kind nehmen. Es fangt in diesem Jahr Schule an.
Werde ich in dem Fall (Selbstkündigung) Sanktionen von ARGE bekommen? Darf ich noch 1 Jahr Elternzeit in Zusammenhang mit Hartz IV nehmen?
von
lessika
am 01.06.2015, 22:47
Antwort auf:
Darf ich nach Selbstkündigung noch Hartz IV bekommen?
Hallo,
ja, dann werden sie Sanktionen bekommen. Ich würde eher versuchen, dem Amt zu vermitteln, dass Sie noch eine Ausbildung fertig machen wollen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.06.2015
Antwort auf:
Darf ich nach Selbstkündigung noch Hartz IV bekommen?
Nein, darfst Du nicht.
H4 ist für Menschen die unverschuldet! in Not sind, nicht für welche die sich geplant und vorsätzlich in so eine Situation begeben.
von
Sternenschnuppe
am 02.06.2015, 07:57
Antwort auf:
Darf ich nach Selbstkündigung noch Hartz IV bekommen?
Du kannst nicht kündigen und dann Elternzeit nehmen, denn Elternzeit setzt einen Arbeitgeber vorraus.
Du kannst - wenn Dein Arbeitgeber zustimmt und Du es aufgespart hast - ein weiteres Jahr Elternzeit dranhängen. Aber kündigen und Elternzeit nehmen, das beißt sich.
von
Strudelteigteilchen
am 02.06.2015, 08:04
Antwort auf:
Darf ich nach Selbstkündigung noch Hartz IV bekommen?
H4 wird es dennoch nicht geben oder mit Sanktionen.
Sie will für ein dann Schulkind Elternzeit nehmen.
Da sollte man zumindest Teilzeit arbeiten gehen können.
von
Sternenschnuppe
am 02.06.2015, 08:51
Antwort auf:
Darf ich nach Selbstkündigung noch Hartz IV bekommen?
Meine liebe Damen. Ich bitte euch diese Frage nicht persönlich nehmen!
Es geht hier um reines Überleben.
Während der Elternzeit mache ich auch Technikerin Ausbildung. Dieses zusätzliches Jahr brauche ich auch dafür, dass ich die Bildung abschließen kann (und dann ganze meine restliches Leben nicht von Hartz IV abhängig sein).
Auf die Antwort von Frau Baden würde ich mich sehr freuen.
von
lessika
am 02.06.2015, 09:58
Antwort auf:
Darf ich nach Selbstkündigung noch Hartz IV bekommen?
Frau Bader, entschuldigen Sie mir bitte die Tippfehler. Habe von meinem Handy aus geschickt...
von
lessika
am 02.06.2015, 10:01