Hallo.Mein Freund und ich sind noch nicht lange zusammen. Nun bin ich in der 9.Woche schwanger-allerdings ist es von meinem Ex.Mein Freund würde es aber als seins annehmen.Leider ist das Problem das meine ältere Tochter mir vom Jugendamt letztes Jahr einfach weggenommen wurde und ich bis zum 2.Termin vor Gericht nichts von ihnen in der Hand hatte was eine gerichtliche Anordnung dessen angeht und es auch vor Gericht nie mündlich gesagt wurde etwas schriftliches darüber der dieses rechtfertigt habe ich bis heute nie gesehen.Wie gesagt bin ich nun wieder schwanger und habe von meinem Vater gehört das sie mir das einfach so wegnehmen können und würden undann auch ohne meine Einwilligung einen vaterschaftstest machen würden und dürften und wenn ich nicht wollen würde das es auch entrissen wird muss ich es abtreiben um es zu retten davor also es töten um es zu retten.Mein Freund und ich glauben beide nicht was mein Vater sagt.Hat er recht oder stimmt das nicht?Ich habe für Dienstag auf drang meines Vaters einen Termin für die Abtreibung gemacht-aber will es im Grunde genommen nicht ich brauche dringend ihren Rat und Hilfe ob er recht hat oder nicht?Bitte helfen Sie uns und melden Sie sich schnellstens!
von
Familie20172018
am 14.07.2017, 18:18
Antwort auf:
Darf Jugendamt einfach das Kind wegnehmen?
Bist Du bereits volljährig, also 18 Jahre?
Ich würde eine Reisetasche packen und ins Frauenhaus gehen! Niemand kann Dich zu einer Abtreibung zwingen oder drängen!
Egal was mit dem Kind nach der Geburt geschieht, wenn Du ihm das Leben schenkst, ist das was ganz wunderbares...
Mitglied inaktiv - 14.07.2017, 18:27
Antwort auf:
Darf Jugendamt einfach das Kind wegnehmen?
Wie kannst du ohne ausführliche Beratung mal eben einen Termin zur Abtreibung machen?
Und ja, wenn die Zustände bei euch Zuhause so katastrophal sind, dass dir das erste Kind weggenommen wurde, dann kann das zweite natürlich auch wegkommen. Muss nicht sein, kann aber. Und ja, wenn Zweifel an der Vaterschaft besteht wird man ggf auch einen Vaterschaftstest machen. Mit der Angabe eines falschen Vaters beraubst du das Kind seiner Identität und seines Erbes.
Es ist ehrenhaft von deinem neuen Freund, dass er es als Vater aufziehennwill, alles weitere ist aber Betrug, wenn er nicht als Vater in Frage kommt.
Zur Abtreibung zwingen kann dich niemand, aber bring deine Angelegenheiten in Ordnung, so dass du die Kinder auch Daheim haben kannst.Besog dir einen Anwalt ggf über Beratungsschein und kläre warum dir das erste Kind weggenommen wurde. Arbeite mit dem Amt zusammen und zeige, dass du Verantwortung tragen kannst für beide Kinder.
Wenn dein neuer Freund da vernünftig und alles ist, dann zieh zu ihm, zeigt eine ordentliche Wohnung, mit vor und zeigt, dass ihr euch bemüht. Oder geh ins Frauenhaus o.ä. und lass dir da helfen.
Das JA schlägt nicht morgens das Telefonbuch auf und überlegt sich, wem sie denn heute das Kind wegnehmen...
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 14.07.2017, 20:11
Antwort auf:
Darf Jugendamt einfach das Kind wegnehmen?
Warum wurde dir das Kind weggenommen? Doch nicht "einfach so"? Hast du Drogen konsumiert? Lebst du in einer verwahrlosten Wohnung? ich kann es mir gar nicht vorstellen, weil ich das nie gehört habe, dass das Jugendamt sich für ganz normale Mütter und ihre Kinder überhaupt auch nur interessiert.
Mitglied inaktiv - 14.07.2017, 22:04
Antwort auf:
Darf Jugendamt einfach das Kind wegnehmen?
- Es ist unmöglich eine legale Abtreibung ohne vorhergehende Beratung der zuständigen, städtischen Stelle inkl. Bestätigung (!) in Deutschland vornehmen zu lassen. Zw. den beiden Terminen müssen 2 Tage liegen. Ihr Vater hat geblufft.
- Zu einer Abtreibung kann Sie NIEMAND zwingen. Den Termin müssen Sie (nach o.G: Beratung) schön selbst ausmachen.
- Kinder werden (in Deutschland) nicht "einfach so" vom Jugendamt weggenommen. Siehe uriah
- Das Jugendamt wird nicht grundlos einen Vaterschaftstest anordnen. Das ist denen doch Latte... auch hier hat Ihr Vater geblufft.
- Einen (fast) Fremden die Vaterschaft anerkennen zulassen sehe ich als weniger weit gedacht an... Was wenn Sie sich trennen oder der leibliche Vater sich doch einmischt?
Gehen Sie doch VORHER zum Jugendamt und klären die Umstände dort ab.
von
Kristiiin
am 17.07.2017, 12:53