Elterngeld bei Entsendung ins Ausland

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld bei Entsendung ins Ausland

Sehr geehrte Frau Bader, seitens meiner Firma soll ich zum 1.9 ins Ausland, außerhalb der EU, entsandt werden.. Meine Frau ist schwanger (ET Ende Februar) und in einem festen Arbeitsverhältnis in Deutschland. Meine Frau wird mit nicht sofort begleiten, sondern erst wenn Sie in den Mutterschutz geht. (Mitte Dezember) Unserreseits stellt sich nun die Frage, ob meine Frau Anspruch auf Elterngeld hat, auch wenn Sie sich während der Elternzeit nicht in Deutschland aufhält. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob eine Geburt im Ausland die Aussichten auf Elterngeld verschlechtern würde und ob ein Wohnsitz in Deutschland zwingend notwendig ist bzw. ob der Wohnsitz auch zu unseren Eltern gelegt werden kann, wo wir über eine Einliegerwohnung verfügen. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir/uns in dieser Situation weiterhelfen könnten, da wir ansonsten die Entsendung ablehnen müssen. Mir freundlichen Grüßen Korea

von Korea am 21.07.2015, 15:36



Antwort auf: Elterngeld bei Entsendung ins Ausland

Hallo, da Ihre Frau nicht entsendet wird, bekommt sie ohne Wohnsitz in D auch kein EG. Auch müssen Sie die Kostenübernahme der Geburt mit der KK klären. Liebe Grüße NB

von Bella-Italia am 21.07.2015, 15:41



Antwort auf: Elterngeld bei Entsendung ins Ausland

Hallo Frau Bader, was wäre denn wenn der Wohnsitz in Deutschland bliebe? Mfg

von Korea am 21.07.2015, 17:56



Antwort auf: Elterngeld bei Entsendung ins Ausland

Dann kann ihr keiner verbieten Dich ausgedehnt zu besuchen ;-) Kann sie denn in dem Land überhaupt einfach so einreisen und länger bleiben?

von Sternenschnuppe am 21.07.2015, 22:53



Antwort auf: Elterngeld bei Entsendung ins Ausland

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von peekaboo am 22.07.2015, 09:46



Antwort auf: Elterngeld bei Entsendung ins Ausland

Das ist nicht so einfach, denn der Wohnsitz bestimmt sich nach tatsächlichen Gegebenheiten, dem Lebensmittelpunkt. Eine Anmeldung reicht nicht. Hält man sich tatsächlich im Ausland auf könnte das ggf. auch als Betrug gewertet werden wenn als Wohnsitz im Eltergeldantrag Deutschland angegeben wird. LG

von Lina_100 am 22.07.2015, 22:47



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