Hallo Frau Bader, ich bin seit Nov. 2011 krank geschrieben, seit Dez. 2011 beziehe ich Krankengeld. Nun bin ich in der 13. Woche schwanger :-), und meine FA möchte statt der AU (nicht von ihr ausgestellt) ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Ihrer Aussage nach hätte ich dann wieder Anspruch auf Lohnzahlung durch meinen AG. Ist dies tatsächlich so, auch wenn ich seit über 1 Jahr nicht mehr arbeiten war? Das kann ich mir nicht vorstellen... Oder würde ich in diesem Fall mit dem BV weiterhin Krankengeld beziehen? Ich habe ein bißchen Angst, dass ich nachher gar kein Geld bekomme, wenn mein AG nicht zahlt... Leider habe ich bisher niemanden gefunden, der mir meine Frage konkret beantworten konnte. Im Netz habe ich diesbezüglich nur gefunden, daß der AG bei einem BV mindestens den bisherigen Lohn, der dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate entspricht, in denen die Frau abgabenpflichtig gearbeitet hat, zahlt. Das trifft ja bei mir nicht zu, ich habe ja nicht gearbeitet. Hat das BV für mich überhaupt Vorteile? Auch bzgl. Elterngeld? Vielen Dank Janni
von Janni am 16.12.2012, 19:53