Beschäftigungsverbot nach einem Jahr Krankschreibung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot nach einem Jahr Krankschreibung

Hallo Frau Bader, ich bin seit Nov. 2011 krank geschrieben, seit Dez. 2011 beziehe ich Krankengeld. Nun bin ich in der 13. Woche schwanger :-), und meine FA möchte statt der AU (nicht von ihr ausgestellt) ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Ihrer Aussage nach hätte ich dann wieder Anspruch auf Lohnzahlung durch meinen AG. Ist dies tatsächlich so, auch wenn ich seit über 1 Jahr nicht mehr arbeiten war? Das kann ich mir nicht vorstellen... Oder würde ich in diesem Fall mit dem BV weiterhin Krankengeld beziehen? Ich habe ein bißchen Angst, dass ich nachher gar kein Geld bekomme, wenn mein AG nicht zahlt... Leider habe ich bisher niemanden gefunden, der mir meine Frage konkret beantworten konnte. Im Netz habe ich diesbezüglich nur gefunden, daß der AG bei einem BV mindestens den bisherigen Lohn, der dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate entspricht, in denen die Frau abgabenpflichtig gearbeitet hat, zahlt. Das trifft ja bei mir nicht zu, ich habe ja nicht gearbeitet. Hat das BV für mich überhaupt Vorteile? Auch bzgl. Elterngeld? Vielen Dank Janni

von Janni am 16.12.2012, 19:53



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach einem Jahr Krankschreibung

Hallo, Krankengeld kann man höchstens 78 Wochen erhalten, wenn Sie innerhalb dieser Frist sind, ist das möglich. Es muss jedoch genau geprüft werden, ob sie die Arbeit wegen ihrer Erkrankung nicht ausüben können oder wegen der Arbeitsstelle (zum Beispiel Chemiefabrik). Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.12.2012



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach einem Jahr Krankschreibung

Du wirst Deinen alten Lohn bekommen vom AG, den Du auch erzielen würdest, wenn Du arbeiten würdest. Man rechnet immer das Durchschnittseinkommen der 3 Monate vor der Schwangerschaft. Krankenmonate müssen ersetzt werden durch Monate davor. Also landest Du beim alten Lohn für die Dauer der Schwangerschaft und des Mutterschutzes. Fürs Elterngeld sieht es dann allerdings sehr mau aus, da da die Monate mit Krankengeld als Nullrunde zählen und Du ja nun nur wenige Monate mit vollem Verdienst drin hast. Mit welcher Begründung aber nun keine AU sondern ein BV ? Arbeitest Du an einem Arbeitsplatz der gefährlich ist ?

von Sternenschnuppe am 16.12.2012, 20:17



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