Sehr geehrte Frau Bader, wir planen Nachwuchs. Ich bin Vollzeit beschäftigt (Mein Mann ebenfalls) und ich habe noch einen Nebenjob mit 150 € pro Monat. Mein Bruttogehalt beträgt 2.500 € / Monat und ich habe eine betriebliche Altersvorsorge, die jeden Monat von meinem Brutto abgerechnet (steuer- und sozialversicherungspflichtiges Brutto 2.354,59 €) wird. Nun ist die Frage: Werden beide Beschäftigungen bei der Berechnung des Mutterschaftsgeld / Elterngeldes berücksichtigt (also Nettogehalt der Vollzeitstelle + 150 € aus dem Nebenjob) oder nur das Nettoeinkommen aus der Vollzeitstelle? Ich habe nicht vor nach der Geburt zu arbeiten (bis zum 3. Lebensjahr) Leider habe ich zu dieser Kombination noch nichts gefunden. MfG Jenni
von Cassyporzelan am 11.02.2015, 20:58