Sehr geehrte Frau Bader,
Mir steht ja 3 Jahre Betreuungsunterhalt zu. Wenn ich danach arbeitslos wäre, müsste der KV dann länger zahlen oder bekomme ich dann ganz normal ALG1 ,berechnet nach diesem fiktiven Einkommen? Oder sieht das Amt zu, dass es möglichst nicht zahlen muss, und der KV weiter zuständig wäre?
von
Lubi
am 28.02.2014, 21:22
Antwort auf:
Bekommt man ALG 1 oder Unterhalt?
Hallo,
das kommt darauf an, warum Sie arbeitslos werden
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2014
Antwort auf:
Bekommt man ALG 1 oder Unterhalt?
Wenn der KV zahlungsfähig ist muss er unter Umständen länger zahlen.
Aber wie ich Deine Posts verstanden habe ziehst Du ja 550km weg und wirst daher mit Absicht den Job verlieren.
Dann muss er nicht zahlen, denn nicht das Kind ist Schuld sondern Du selbst in Beziehung Job.
Was mich, entschuldige , zur Frage bewegt wie Du dem Vater denn die Fahrkosten erstatten willst wenn Du kaum Mittel hast ?
Das schreibst du ja im anderen Post.
Es werden langfristig gesehen knapp 4500 Kilometer pro Monat zu finanzieren sein.
von
Sternenschnuppe
am 28.02.2014, 22:13
Antwort auf:
Bekommt man ALG 1 oder Unterhalt?
Sternschnuppe:
der KV moechte alle vier bis sechs Wochen sein Kind besuchen kommen. Und wir haben festgelegt, dass ich auf 100€ meines Unterhalts verzichte. Wie wir das nach meiner Elternzeit machen, steht noch nicht fest.
Frau Bader:
Ich ziehe zurück in meine alte Heimat und habe dann quasi deshalb keinen Job mehr nach der Elternzeit. Wie verhält sich das dann in diesem Fall?
Ich hoffe sehr, dass ich natuerlich einen neuen Job finde!
von
Lubi
am 08.03.2014, 11:08