Sehr geehrte Frau Bader, ich fange nach 3 Jahren und knapp 3 Monaten Elternzeit einen neuen Job an, die alte unbefristete Stelle wird per Aufhebungsvertrag beendet .Ich habe vor der Geburt unserer Zwillinge über 2 Jahre Vollzeit gearbeitet. Wenn mir nun in dem neuen Job während der Probezeit oder auch in den ersten 12 Monaten gekündigt wird,habe ich dann wirklich keinen Anspruch auf ALG 1 weil ich über den 3.Geburtstag hinaus Elternzeit genommen habe????? Vielen Dank im Voraus u LG
von malou291 am 05.05.2017, 14:09