Hallo Frau Bader, ich hab schon lange im Internet durchgewühlt,aber auf eine richtige Antwort komme ich irgendwie nicht... Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der am 31.12.2014 ausläuft. Nun bin ich in der 14. Woche schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 10.03.-16.06.14. Beim AG kann ich doch nun nur Elternzeit vom 17.06.-31.12.2014 beantragen oder?In der Zeit würde ich ja auch Elterngeld bekommen? Was bekomme ich dann ab 01.01.2015? Arbeitslosengeld und wenn ja,in welcher Höhe bemisst sich das dann? Habe ich dann noch Anspruch auf Kindergeld? Vielen Dank für Ihre Mühe
von Sanira am 15.10.2013, 15:55