Hallo Frau Bader, zwar wurden schon viele ähnliche Fragen wie meine gestellt, allerdings muss ich mich trotzdem mit meinem persönlichen Anliegen an Sie wenden. Seit ca. 2 Jahren stehe ich in einem befristeten Arbeitsverhältnis nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz an einer Universität. Ab dem 04.02.2014 wird der Mutterschutz beginnen (voraussichtlicher Geburtstermin ist der 18.03.2014). Mein befristeter Arbeitsvertrag endet allerdings schon am 28.02.2014. Nun scheint es ja Besonderheiten bei solchen Arbeitsverträgen im nach dem WissZeitVG zu geben, daher nun meine Fragen Sie: 1. Ist der Arbeitsgeber verpflichtet meinen auslaufenden Arbeitsvertrag im Mutterschutz zu verlängern? Wenn ja, um wie lange? Oder ist das reines "Verhandlungsgeschick" meinerseits? 2. Sollte ich keine Verlängerung erhalten, bestehen dann trotzdem meine vollen Mutterschutzansprüche (von 04.02.-13.05.2014 volles MuSchu-Geld ODER bis 28.02.2014 volles MuSchu-Geld und ab 28.02.2014 bis zu Beginn der Elterzeit nur 13€ von der KK?) und Elterngeldansprüche (Berechnung nach den letzten 12 Monaten vor der Geburt oder nur die 300€ mtl.?), wie bei einer erwerbstätigen Mutter? 3. Sofern ich ohne Arbeitsvertrag ein Jahr Elternzeit nehme, gelte ich in dieser Zeit als arbeitslos und könnte dann im schlimmsten Fall nach der Elternzeit die Arbeitslosenzahlungen nicht mehr erhalten? 4. An wen kann man sich behördenseitig für qualifizierte und ehrliche Antworten diebezüglich wenden? Für den Moment sind mir diese Fragen ersteinmal am wichtigsten. Vielen Dank schon mal im Voraus! Viele Grüße
von sunnymummy84 am 06.09.2013, 12:10