Hallo! Mit beginn meiner SS, bekam ich von meiner Ärztin ein BV. Seit dem 18.07.2013 bin ich jetzt in Elternzeit. Unsere Personalabteilung hat mir jetzt meinen Resturlaub und meine restlichen Übersstunden mit dem letzten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ausgezahlt und auf der Meldung zur Sozialversicherung als Sonderzahlung angegeben. Muss ich das jetzt beim Elterngeldantrag mit angeben oder wird dieses Geld nicht angerechnet. Die nette Dame bei der Elterngeldstelle konnte mir keine genaue Auskunft geben und meinte Sie müsste sich das ansehen. Vielen Dank für die Antwort Luca
von Luca86 am 29.07.2013, 23:06