kleinemaus16051988
Hallo, Ich bin mit dem zweiten Kind schwanger!ich habe im Juni eine neue Arbeitsstelle begonnen,diese ist befristet für ein Jahr.Mein Frauenarzt möchte mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen.jetzte habe ich in meinem Arbeitsvertrag eine Zusatzvereinbarung gefunden in der es heißt:bei einem beschäftigungsverbot oder teilweisen beschäftigungsverbot des Arbeitnehmer durch die zuständige Aufsichtsbehörde nach Paragraph 13 HeimG oder anderer gesetzlicher Bestimmung gilt das Arbeitsverhältnis mit Ende des Monats als aufgelöst in dem das beschäftigungsverbot ausgesprochen wird,ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf.der Arbeitnehmer hat in solchen Fall keinen Anspruch auf Versetzung oder Umsetzung oder anderweitige Beschäftigungs innerhalb der betriebsstätte. Heißt dies dann,dass ich quasi durch mein beschäftigungsverbot meine Arbeitsstelle verliere und ich quasi Arbeitslosengeld beantragen muss,was ich ja aufgrund des beschäftigungsverbot nicht bekommen würde? Ich habe mir das beschäftigungsverbot noch nicht geben lassen,weil ich Angst habe vor der finanziellen Situation Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Hallo, diese Klausel ist nichtig. BV dem AG vorlegen - wenn er dann auf die Klausel beharrt, schnellstens zum Arbeitsgericht! Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Diese Klausel dürfte sittenwidrig und somit nichtig sein. Bin gespannt was Frau Bader sagt, aber nach allem was ich weiss verbietet das Mutterschutzgesetzt negative Auswirkungen wegen Schwangerschaft. Und das Gesetz steht über dem Vertrag.
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Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe sie können mir schnell helfen,da mir doch jeder etwas anderes rät und ich langsam sehr verwirrt bin.Ich habe vom 15.03.12-14.03.14. 2 Jahre elternzeit beantragt gehabt.Seit dem 2.01.2013 gehe ich für 27 Std/Woche wieder als Teilzeitkraft in meinem alten Beruf arbeiten,jetzt bin ich erneut schwanger und habe meinen ...
Guten Tag Frau Bader, ich hoffe Sie können mir mit einem fachlichen Rat weiterhelfen. Derzeit bin ich im 3. Elternzeitjahr (Ende 04/2017, 2.Kind). Bei meinem AG steht es wirtschaftlich schlecht, weshalb er mich nicht einmal TZ beschäftigen kann. Eigentlich wollte ich schon Ende 2015 wieder einsteigen, nach einer Hängepartie konnte ich Anfang 2 ...
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