Hallo!
Z. Zt. beziehe ich Arbeitslosengeld 1. Der Antrag auf diese Leistung endet voraussichtlich am 13.10.2011. Am 21.11. beginnt mein Mutterschutz. Steht mir dann trotzdem noch Mutterschaftgeld zu? Was ist, wenn ich in dem Zeitraum zwischen dem 13.10. und 21.11. krank geschrieben bin oder ein BV ausgeschrieben bekomme? Ich bin nämlich mit Zwillingen schwanger und habe momentan auch ein BV bis zum 30.09.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
Dani1180
am 05.09.2011, 11:16
Antwort auf:
arbeitslos und Mutterschaftsgeld
Hallo,
endet der Antrag oder die Bezugszeit?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.09.2011
Antwort auf:
arbeitslos und Mutterschaftsgeld
Hallo Frau Bader!
Sie fragten mich, ob der Antrag oder die Bezugszeit endet. Es endet die Bezugszeit von Arbeitslosengeld 1, weil ich es dann 1 Jahr lang bezogen habe. Habe in der Zwischenzeit, vom 15.02. bis 15.03., versicherungspflichtig gearbeitet.
von
Dani1180
am 05.09.2011, 13:02
Antwort auf:
arbeitslos und Mutterschaftsgeld
Du jakeine Ansprueche mehr auf ALG1 haettest.
Der kindsvater ist fuer dich und die kids auch unterhaltsverpflichtet, selbst, wenn ihr nicht verheiratet ward. Lg peeka
von
peekaboo
am 05.09.2011, 16:30