Guten Tag,
ich habe hier im Forum schon gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden. Auch im Internet werde ich nicht so richig schlau draus.
Kurz zum Sachverhalt:
Mein 1. Kind ist am 5. 11. 2018 geboren. Ich hatte beim Arbeitgeber (unbefristete Vollzeitbeschäftigung) Elternzeit bis September 2020 beantragt und genehemigt bekommen.
Nun bin ich wieder schwanger und der neue Mutterschutz beginnt am 1. Februar 2020 (v.E.T. 14. März 2020).
Habe ich hier Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss während des Mutterschutzes? Wenn ja, in welcher Höhe?
Ich hatte diese Woche schon mit meinem Arbeitgeber telefoniert und diese hatten am Telefon erstmal von Unwissenheit geglänzt.
Einen Antrag auf Elterneitbeendigung um in den Mutterschutz zu gehen, habe ich bereits abgeschickt, da ich nicht weiß, welche Fristen einzuhalten sind.
Mein Arbeitgeber wurde in der 14. Schwangerschaftswoche über die Schwangerschaft mündlich wie schriftlich informiert.
Gibt es meinerseits, noch etwas das ich tun muss? Außer die neue Elternzeit für Kind 2 zu beantragen?
Schon mal vielen Dank und Freundliche Grüße
von
terrorgirl007
am 15.12.2019, 10:22
Antwort auf:
Arbeitgeberzuschuss Mutterschutzgeld 2. Kind 15 Monate nach Kind1
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist.
Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann.
Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.12.2019
Antwort auf:
Arbeitgeberzuschuss Mutterschutzgeld 2. Kind 15 Monate nach Kind1
Dein AG muss den AG Zuschuss nach deinem Vollzeit Vertrag geben. Wenn du deine aktuelle Elternzeit zu einem Tag vor neuen Mutterschutz beendet hast. Dann lebt der alte Vertrag nämlich wieder auf. Ist gesetzlich auch so vorgesehen.
Wichtig wäre noch das Elterngeld vom 1. Kind so auszahlen zu lassen, dass es durch ist bevor der Mutterschutz beginnt. Ich weiß ich nicht ob EGplus gewählt. Bei Basis EG ist es ja eh durch.
Das neue Elterngeld gibt fast das selber Elterngeld wie jetzt. Monate mit Elterngeld und Mutterschaftsgeld werden nämlich ausgeklammert. Geschwisterbonus gibt noch in topp
Mitglied inaktiv - 15.12.2019, 12:06