Frage: Antrag auf Kindergeld - Ausland

Sehr geehrte Frau Bader, ich und mein Sohn leben in Italien. Wir haben beide die italienische Staatsbürgerschaft. Der Vater, von dem ich getrennt bin (nie verheiratet), ist deutscher Staatsbürger. Er lebt zwar in Italien, arbeitet seit einiger Zeit aber wieder in Deutschland. Wie ich erfahren habe, habe ich dadurch Anrecht auf deutsches Kindergeld für meinen Sohn. Den Antrag habe ich schon gestellt. Diesem muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers beigelegt werden. Da der Kindsvater seinerseits ebenfalls einen Antrag gestellt hat, liegt diese Bescheinigung dem Amt vor und kann für mich verwendet werden. So weit so gut. Wie ist das aber in den kommenden Jahren? Das Verhältnis zum Kindsvater ist leider so schlecht, daß er mich sicher nicht über evt. Veränderungen seine Arbeit betreffend informieren wird. Diese müsste ich aber dem Amt ja mitteilen. Habe ich die Möglichkeit, selbst eine entsprechende Bescheinigung von seiner Arbeitsstelle zu bekommen oder kann das Amt diese direkt einholen? Ich wäre froh, wenn Sie mir diese Frage beantworten könnten. Liebe Grüße aus Südtirol

von Alpenveilchen am 03.04.2014, 18:30



Antwort auf: Antrag auf Kindergeld - Ausland

Hallo, da der KV in D lebt und hier Steuern zahlt, steht ihm mit einem Kind, das in einem EU-Land lebt, KB zu. Den Anspruch hat nur er, deshalb werden Sie keine Bescheinigung bekommen. Es gilt ansonsten ital. Familienrecht, da kenne ich mich nicht aus Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2014



Antwort auf: Antrag auf Kindergeld - Ausland

Ist das dein Ernst???? Armes Deutschland!

von Tini1979 am 04.04.2014, 20:31



Antwort auf: Antrag auf Kindergeld - Ausland

Wieso armes deutschland. Du kennst ihre geschichte doch garnicht. Der vater will das kg abkassieren obwohl das kind bei ihr lebt und sie hat die kgkasse gefragt ob dies geht. Die haben mitgeteilt das das geht aber ihr das geld zusteht. So ich glaube ich wurde seit Beantragung nie wieder nach irgendeiner bescheinigung gefragt...also würde ich erstmal abwarten.

von CKEL0410 am 05.04.2014, 06:58



Antwort auf: Antrag auf Kindergeld - Ausland

Naja, eigentlich logischer wäre es, das es keinem von beidem zusteht. Dem Vater nicht, weil das Kind nicht bei ihm lebt. Er nicht einmal in Deutschald lebt. Der Mutter bzw dem Kind nicht, weil beide ihren Lebensmittelpunkt in Italien haben. Sollte sich daran in ferner Zukunft was ändern, also Mutter und Kind nach Deutschland kommen, dann sähe die Sache anders aus. Ist jetzt nicht böse gemeint, aber so wäre es wie gesagt eigentlich logischer. Das das Gesetz was anderes sagt weiß ich. Es langt das rein theoretisch ein Elternteil einen Anspruch hat. Und in dem Falle hat das wohl der vater, solange er in Deutschland arbeitet und zumindestens hier entsprechende Sozialabgaben abführt. Ich meine aber das es in Italien sowas ähnliches wie Kindergeld gibt, wie das dann gehandhabt wird, keine Ahnung. Kann mir nicht vorstellen das doppelt gezahlt wird.

Mitglied inaktiv - 05.04.2014, 09:12



Antwort auf: Antrag auf Kindergeld - Ausland

keine Ahnung hat, sollte man auch mal in der Lage sein, die Finger still zu halten...

von Fru am 06.04.2014, 22:05



Antwort auf: Antrag auf Kindergeld - Ausland

Bevor ich hier als Schmarotzerin dargestellt werde, die sich deutsche Sozialleistungen erschleichen will: Der Vater meines Sohnes ist Deutscher und arbeitet (und wohnt) seit Juni 2012 (wieder) in Deutschland und zahlt wohl auch Steuern. In der Tat hatte der Kindsvater die Absicht, sich das Kindergeld unter den Nagel zu reissen und ich sollte mit meiner Unterschrift bestätigen, daß ich damit einverstanden bin. Nachfrage beim Amt ergab, daß er kein Kindergeld bekommen wird, aber ich hätte möglicherweise Anrecht darauf. Ich habe nun den Antrag eingereicht. Ausgang noch ungewiss. Nachdem wir kein gutes Verhältnis haben, wird mich der Kindsvater sicher nicht informieren wird, wenn er evt. seinen Job in Deutschland schmeisst. Und aus genau diesem Grund habe ich meine Frage hier gestellt. Ich will nämlich KEIN Kindergeld kassieren, das mir nicht zusteht, weil die Voraussetzungen fehlen. Hier in Italien bekomme ich und bekam ich nie irgendetwas mit Kindergeld Vergleichbares. Gibt's hier nicht, jedenfalls nicht für mich. Reicht das?

von Alpenveilchen am 07.04.2014, 11:38



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