Guten Morgen,
ich bin jetzt im 7. Monat schwanger und habe nun schon versucht einen Krippenplatzt für unser Kind zu bekommen. Bei uns im Ort gibt es zwei Kindergärten, einen ohne und einen mit Krippenplätze im Angebot. Problem ist, alle Krippenplätze die angeboten werden sind belegt. Und es gibt schon eine "Warteliste". Wie sieht die Regelung aus, haben wir auch einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz oder gilt das nur für 3-Jährige/2jährige?
Herzlichen Dank vorab schon für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 11.02.2009, 07:57
Antwort auf:
Anspruch auf Krippenplatz ?
Hallo,
nein, kein Anspruch
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.02.2009
Antwort auf:
Anspruch auf Krippenplatz ?
Man hat einen Rechtsanspruch auf einen Platz ab 3 Jahren, ab nächstem Jahr ab 2 Jahren.
LG Arlett
Mitglied inaktiv - 11.02.2009, 08:36
Antwort auf:
Anspruch auf Krippenplatz ?
In Thüringen hast Du einen Rechtsanspruch ab 2 Jahre oder auch früher dann, wenn beide Eltern berufstätig oder in Ausbildung sind. Kommt also auch aufs Bundesland oder regionale Regelungen an. Frag doch mal bei Eurem Jugendamt nach.
V. G.
Mitglied inaktiv - 11.02.2009, 20:43