Hallo,
ich konnte einen erhebliche Teil meines Resturlaubs vor dem Mutterschutz nicht nutzen. Wenn ich das Gesetzt richtig interpretiere besteht der Anspruch trotzdem. Der Urlaub muss jedoch im selben oder Folgejahr genommen werden.
- Stimmt das?
Wenn ich jedoch zwei Jahre in Elternzeit gehe, wie kann ich den Resturlaubsanspruch geltend machen ohne wirklich an den Arbeitsplatz zurückzukommen. Kann ich die Elternzeit im nächsten Jahr nach den 12 Monaten bezahlter Elternzeit quasi unterbrechen? Soll ich versuchen mich mit dem Arbeitgeber bilateral zu einigen?
- Was würden Sie mir denn empfehlen?
Vielen Dank
von
Niedora
am 03.07.2014, 17:15
Antwort auf:
Abheltung des Urlaubsrestanspruchs während der Elternzeit
Hallo,
1. Im Jahr, in dem die EZ endet u im Folgejahr
2. Den Urlaub nehmen Sie am besten nachd en 2 Jahren, sonst haben Sie ja weniger und keinen Anspruch auf Verlängerung
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.07.2014
Antwort auf:
Abheltung des Urlaubsrestanspruchs während der Elternzeit
Ich habe sie mir in der Elternzeit aber nach dem Elterngeld auszahlen lassen.
Hatte von 2 Kindern noch Urlaubstage durch BV und ich habe über mehrere Monate immer je Monat 7 Tage auszahlen lassen.
War ein schönes Zubrot :-)
von
Sternenschnuppe
am 03.07.2014, 17:25
Antwort auf:
Abheltung des Urlaubsrestanspruchs während der Elternzeit
Hallo,
Dein Urlaub geht nicht verloren. Du kannst ihn in dem Jahr nehmen, in dem Du aus der Elternzeit zurückkommst und im darauffolgenden Jahr.
Rechtlich hast Du keinen Anspruch, Dir den Urlaub auszahlen zu lassen, erst zum Ende des Vertrags.
Luvi
von
luvi
am 04.07.2014, 11:44