Frage: AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Hallo Frau Bader, ich lese immer wieder sehr interessiert ihre Beiträge. Nun bin ich nochmals darauf gestoßen, dass wenn man in seiner 3 Jährigen Elternzeit nochmals schwanger wird, dass der Arbeitgeber während der Mutterschutzzeit noch Geld an mich bezahlen muss. Ist das wirklich richtig? Wenn ja, wo kann man dieses als Paragraph oder ähnliches nachlesen, damit man dieses als Beweis vorlegen kann. Denn ich bin jetzt erneut schwanger. Meine Elternzeit würde am 17.02.2014 zuende gehen. Mein Baby wird aber wahrscheinlich im Oktober 2013 geboren. Und ich gehe stark davon aus, dass mein Arbeitgeber über die Zahlung nichts weiß und sich auch definitv weigern wird diese zu zahlen. Auf ihre Antwort freue ich mich sehr. Achja, ich müsste dann ja zum Beginn des Mutterschutzes die laufende Elternzeit beim Arbeitgeber beenden, ist das so richtig?

von einenStern84 am 01.03.2013, 13:32



Antwort auf: AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.03.2013



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