Hallo Frau Bader, ich lese immer wieder sehr interessiert ihre Beiträge. Nun bin ich nochmals darauf gestoßen, dass wenn man in seiner 3 Jährigen Elternzeit nochmals schwanger wird, dass der Arbeitgeber während der Mutterschutzzeit noch Geld an mich bezahlen muss. Ist das wirklich richtig? Wenn ja, wo kann man dieses als Paragraph oder ähnliches nachlesen, damit man dieses als Beweis vorlegen kann. Denn ich bin jetzt erneut schwanger. Meine Elternzeit würde am 17.02.2014 zuende gehen. Mein Baby wird aber wahrscheinlich im Oktober 2013 geboren. Und ich gehe stark davon aus, dass mein Arbeitgeber über die Zahlung nichts weiß und sich auch definitv weigern wird diese zu zahlen. Auf ihre Antwort freue ich mich sehr. Achja, ich müsste dann ja zum Beginn des Mutterschutzes die laufende Elternzeit beim Arbeitgeber beenden, ist das so richtig?
von einenStern84 am 01.03.2013, 13:32