Sehr geehrte Frau Bader ! Der EU (Erziehungsurlaub) unseren ersten Kindes ended am 31.12.2000 . Anfang April erwarte ich unser 2. Kind. D.h. der nächste Mutterschutz beginnt Mitte Februar. Wir haben für unser 1. Kind leider keinen Kindergartenplatz bekommen und mein Arbeitgeber ist sehr weit enfernt (ca 40 Km.), da wir während des EU weiter weggezogen sind. Ich möchte nun nicht einfach kündigen, da sonst Arbeitslosengeld und wahrscheinlich auch das Mutterschutzgeld wegfällt. Für Teilzeit in dieser Firma habe ich keine Möglichkeit, da wir unsere Tochter für diese 6 Wochen nirgendwo unterbringen können und die Anfahrtszeit in keinem Verhältniss zur Teilarbeitszeit stehen würde. Haben Sie eine Idee welche Lösung am besten für meinen Arbeitgeber (meine Chefin ist sehr nett und ich möchte nicht, das ihre Firma nachteile hat) und auch für mich ist ? Da ich nach dem 2.EU dann nicht mehr dort arbeiten möchte (da Entfernung zu groß ist), gibt es eine möglichkeit auf gegenseitige Einigung, ohne Verlust des Arbeitslosengeldes, etc. ? Mein Arbeitgeber darf mich frühestens zum 31.03.2001 kündigen, aber da bin ich schon wieder in Mutterschutz. Welches ist die optimale Lösung für meinen Arbeitgeber und für mich, so daß ich auf nicht allzuviel Leistungen verzichten muss ? Für eine Antwort bedanke ich mich im voraus. Mit freundlichem Gruß, Kirsten Zaum
Mitglied inaktiv - 09.11.2000, 10:04