6 Wochen zwischen Erziehungsurlaub 1 und Mutterschutz 2

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 6 Wochen zwischen Erziehungsurlaub 1 und Mutterschutz 2

Sehr geehrte Frau Bader ! Der EU (Erziehungsurlaub) unseren ersten Kindes ended am 31.12.2000 . Anfang April erwarte ich unser 2. Kind. D.h. der nächste Mutterschutz beginnt Mitte Februar. Wir haben für unser 1. Kind leider keinen Kindergartenplatz bekommen und mein Arbeitgeber ist sehr weit enfernt (ca 40 Km.), da wir während des EU weiter weggezogen sind. Ich möchte nun nicht einfach kündigen, da sonst Arbeitslosengeld und wahrscheinlich auch das Mutterschutzgeld wegfällt. Für Teilzeit in dieser Firma habe ich keine Möglichkeit, da wir unsere Tochter für diese 6 Wochen nirgendwo unterbringen können und die Anfahrtszeit in keinem Verhältniss zur Teilarbeitszeit stehen würde. Haben Sie eine Idee welche Lösung am besten für meinen Arbeitgeber (meine Chefin ist sehr nett und ich möchte nicht, das ihre Firma nachteile hat) und auch für mich ist ? Da ich nach dem 2.EU dann nicht mehr dort arbeiten möchte (da Entfernung zu groß ist), gibt es eine möglichkeit auf gegenseitige Einigung, ohne Verlust des Arbeitslosengeldes, etc. ? Mein Arbeitgeber darf mich frühestens zum 31.03.2001 kündigen, aber da bin ich schon wieder in Mutterschutz. Welches ist die optimale Lösung für meinen Arbeitgeber und für mich, so daß ich auf nicht allzuviel Leistungen verzichten muss ? Für eine Antwort bedanke ich mich im voraus. Mit freundlichem Gruß, Kirsten Zaum

Mitglied inaktiv - 09.11.2000, 10:04



Antwort auf: 6 Wochen zwischen Erziehungsurlaub 1 und Mutterschutz 2

Liebe Kirsten, das ist eine schlechte Sache. Arbeitslosengeld gibt es nur bei einem Auslaufen des Vertrages oder Kündigung durch den AG. Auch ein Aufhebungsvertrag steht dem entgegen. In sofern wüßte ich da keine legale Möglichkeit, denn der AG darf im EU nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde kündigen. Dafür braucht es einen wichtigen Grund, der hier nicht vorliegt. Ich denke noch mal nach, aber so auf Anhieb weiß ich keine Möglichkeit, die Sperre zu umgehen. Aber Sie bekommen doch sowies nach der Geburt des 2. Kindes EG, welches das Arbeitslosengeld ausschließt (oder umgekehrt). Insofern verbleiben nur die Zeiten vor der Geburt. Vielleicht siieht das Arbamt hier einen Ausnahmefall an? Glaube ich aber nicht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.11.2000



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

mutterschutz/erziehungsurlaub

Hallo Frau bader! Z.Zt. befinde ich mich im Erziehungsurlaub meines 1. Kindes und erwarte nun im März das 2. Während der Elternzeit habe ich eine zeitlang bei meinem Arbeitgeber als "geringfügig Beschäftigte" (310€) gearbeitet, muss ich das bei der Krankenkasse angeben? Von der bekomme ich doch Mutterschutzgeld, oder? Wann und wie muss man sich e...


Erziehungsurlaub.......Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bader, am 12.03.05 endet mein 3jähr. ERziehungsurlaub. Momentan bin ich wieder schwanger, allerdings beginnt mein "neuer" Mutterschutz erst am 23.03.05. Nun hab ich aber echt ein Problem. Für meine Tochter habe ich keinen Kindergartenplatz und kann sie auch sonst in dieser Zeit nirgends unterbringen ! Außerdem wurden bei mir sc...


Mutterschutz, Erziehungsurlaub - ab wann wieder arbeiten?

Mein vorraussichtlicher Entbindungstermin ist der 4.8.2005. Der Mutterschutz beginnt doch demnach am 23. Juni 2005. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Danach wollte ich 1 Jahr zu Hause bleiben mit der Budgetlösung. Ab wann zählt das Erziehungsjahr? Ab der Geburt des Kindes? Heißt das, dass ich am ersten Geburtstag meines Kindes wieder arbei...


Mutterschutz und Erziehungsurlaub

Hallo, ich habe einen zeitvertrag, der zwei tage nach dem beginn des mutterschutzes ausläuft. weiß jemand, ob ich da mutterschutzgeld bekomme und erziehungsurlaub beantragen kann? oder ist dafür der entbindungstermin ausschlaggebend (sprich: muss der noch vor ablauf des arbeitsvertrages liegen)?! grüße, chicitaZh


Ende Erziehungsurlaub - Lücke neuer Mutterschutz

Hallo Frau Bader ! Mein Erziehungsurlaub endet am 6.11.2006, d.h. ich müßte ab dem 7.11. wieder in meinen Job (Krankenschwester, öffentlicher Dienst)zurück. Leider ist mir dies nicht möglich,wegen der Arbeitszeiten meines Mannes und weil die Kleine noch keinen Kigaplatz hat. Zudem bin ich auch wieder schwanger und es gibt vom alten Ende des E...


Mutterschutz/ Erziehungsurlaub

Hallo, ich habe bis Anfang März 2007 Erziehungsurlaub beantragt und noch ein Jahr übrig. Bin aber nun mit dem 2. Kind schwanger und für Ende März ausgezählt. Muß ich nun den restlichen Erziehungsurlaub vom ersten Kind nehmen, oder habe ich ab Anfang März neuen Anspruch auf Mutterschutz und entsprechend Gehalt? Ein bißchen problematisch ist das g...


Mutterschutz und Erziehungsurlaub

Sehr geehrte Damen und Herren Vor einem Jahr, als mein Sohn geboren wurde, habe ich meinen Erziehungsurlaub für ein Jahr beantragt. Mein Sohn wurde am 7.4.2006 geboren und den Urlaub beantragte ich vom 2.6.2006 bis 2.6.2007, welcher mir auch genehmigt wurde. Nun wollte ich den Erziehungsurlaub für weitere zwei Jahre verlängern, womit mein Ch...


Mutterschutz im Erziehungsurlaub des 1. Kindes

Hallo! Ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschutzes. Ich bin mit dem zweiten Kind schwanger (ET im Sept. 2008), befinde mich aber noch im Erziehungsurlaub für das erste Kind (geb. März 2006) Gibt es den Mutterschutz dann auch wenn ich mich im Erziehungsurlaub befinde und nicht arbeite? Und wenn Ja, wer zahlt das Mutterschutzgeld, bzw. wo ...


Mutterschutz und Erziehungsurlaub

Grüß Sie, Ich arbeite derzeit im Rahmen des Erziehungsurlaubs 10 Stunden pro Woche. Mein eingereichter Erziehungsurlaub von 2 Jahren endet im November. Etwa zur gleichen Zeit wird unser 2. Kind zur Welt kommen. Steht mir der reguläre Mutterschutzzeit zu, habe ich Anspruch auf den "Erholungsurlaub" und wird mein Erziehungsurlaub vom ersten Kin...


Mutterschutz und Erziehungsurlaub

Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschutz und Erziehungsurlaub des Vaters. Wenn ich die 8 Wochen nach der Entbindung im Mutterschutz bin kann dann der Vater gleichzeitig in den Erziehungsurlaub gehen??? Meine Kollegin auf Arbeit meinte das es vom finanziellen so günstiger ist da ich ja dann mutterschutzgeld bekomme und der vater Erziehungsge...