Frage:
500km Umzug bei alleinigem aufenthaltsbestimmungsrecht?!
sehr geehrte frau bader,
ich habe eine frage...bin seit dez. 11 geschieden...es gibt zwei gemeinsame kinder 4 und 6...ich habe das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht vom familiengericht mit seiner zustimmung bekommen...nun möchte ich mit meinem verlobten nach ca 500km weg ziehen...neues haus und job für meinen zukünftigen vorhanden...hier leben wir zu zeit von hartz 4...darf ich bei alleinigem aufenthaltsbestimmungsrecht soweit wegziehen ohne das mir die kinder weggenommen werden?!...habe auch noch eine unterschrift wo er mir einem umzug zustimmt, er weiss allerdings nicht das es so weit weg ist...umgang werde ich ihm natürlich weiterhin ermöglichen...
vielen dank im voraus
LG chrissy05
von
chrissy05
am 25.03.2012, 11:39
Antwort auf:
500km Umzug bei alleinigem aufenthaltsbestimmungsrecht?!
Hallo,
das ist höchst problematisch.
also:
Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle.
So. Und jetzt ein Urteil dazu:
Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters
Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen.
OLG Dresden, 10 UF 433/02
Schauen Sie dazu auch mal bei:
www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm
http://www.vaeter notruf.de/wohnortwechsel.htm
http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard& file=viewthread&tid=926
Dabei ist ein ganz interessanter Satz:
In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2012
Antwort auf:
500km Umzug bei alleinigem aufenthaltsbestimmungsrecht?!
Alleiniges ABR, Unterschrift zum Umzug, wenn der Umgang gut geregelt ist, dann dürfte es keine Probleme geben.
Die Kinder wegnehmen kann Dir auch so keiner, der Umzug der Kinder könnte untersagt werden, aber da er schon unterschrieben hat .....
Sprich mit ihm, ganz konkret mit Umgangsvorschlägen, bei denen du ihm entgegenkommen solltest, da Du die Entfernung schaffst.
Viel Glück im neuen Wohnort
Mitglied inaktiv - 25.03.2012, 12:03
Antwort auf:
500km Umzug bei alleinigem aufenthaltsbestimmungsrecht?!
der umgang war bis letztem jahr immer gut...nun wird er vom jugendamt geregelt...ich kann mit ihm zur zeit nicht reden...ich möchte erst umziehen und dann mit ihm eine einigung finden, aber er wird sich qer stellen und sämtliche behörden einschalten...mein problem ist nur, das ich in zwei wochen umziehe und daher kaum zeit habe mich drum zu kümmern...wollte am neuen wohnort zum anwalt gehen und den vater per telefon vom umzug in kenntnis setzen...
LG Chrissy05
von
chrissy05
am 25.03.2012, 12:19
Antwort auf:
500km Umzug bei alleinigem aufenthaltsbestimmungsrecht?!
In der Regel ist es so, dass dann das neue JA und auch Gericht zuständig sind, und die sowas meist ! nicht mehr rückgängig machen dann.
Aber hast ihr nicht GSR , da müsste er doch wegen Kindergarten / Schule zustimmen, oder ?
Das könnte zu Problemen führen, also zumindest beim Kindergarten, wenn sie beide Unterschriften wollen, bei der Schule besteht ja eh Schulpflicht.
Schwierig. Wie ist denn der Umgang nun geregelt und kannst Du das so halten nach dem Umzug ?
Hast Du schon einmal mit dem Jugendamt darüber gesprochen ?
Das einfach so zu machen, und ihn danach anzurufen, ganz ehrlich, das word Eurer Elternebene nicht gut tun, den Schuh musst Du Dir dann anziehen.
Und ich verstehe Deine Umzugsgründe sehr gut, so ist das nicht.
Mitglied inaktiv - 25.03.2012, 12:43
Antwort auf:
500km Umzug bei alleinigem aufenthaltsbestimmungsrecht?!
Ohne Zustimmung des Vaters kann das wirklich Probleme geben,du haust ihn übers Ohr bezgl. der Entfernung!!!! Da haben Richter dann schon entschieden das es so nicht geht! Wie willst du ihm den Umgang ermöglichen,darf er bei euch schlafen oder zahlst du ihm die Fahrt und Unterkunft?das kann dir ein Richter z.b. Auftragen!
von
CKEL0410
am 25.03.2012, 19:07
Antwort auf:
500km Umzug bei alleinigem aufenthaltsbestimmungsrecht?!
sehr geehrte frau bader,
danke für ihre antwort.
1. meine grosse tochter wird erst im sommer eingeschult, von daher fällt ein schulwechsel weg.
2. hatte ich es schon mal vor ca 2 jahren mit ihm besprochen aus gesundheitlichen gründen der kinder die wohnortswechel vorzunehmen und er war damal einverstanden, aber zu diesem zeitpunkt ließ es sich noch nicht in die tat umsetzen...bekomme auch 2 ärztliche atteste deswegen...
3. habe ich eine unterschrift wo er einen allgemeinen umzug zustimmt...
würde das ausreichen?!
LG chrissy05
von
chrissy05
am 26.03.2012, 13:43
Antwort auf:
500km Umzug bei alleinigem aufenthaltsbestimmungsrecht?!
Zieh um !!!!
Was willst Du noch mehr, Du hast doch seine Unterschrift.
Aber dennoch mache Dir Gedanken wie der Umgang zu realisieren ist, und komme ihm entgegen. Finanziell, oder Wegstrecke.
Mitglied inaktiv - 26.03.2012, 14:22