Hallo liebe Frau Bader, 1. Kind ist am 16.1.2016 geboren, 2. Kind ist für 16.11.2017 terminiert. Im Januar 2018 (15.1.2018) endet die Elternzeit für mein 1. Kind, im November 2017 erwarten wir unser 2. Kind. In der Zwischenzeit habe ich nicht gearbeitet nur Elterngeld 1 Jahr lang bekommen. 1. Frage: Wie soll der Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber lauten, damit mir die maximalen Mutterschutzleistungen vor und nach der Geburt zustehen (inkl. AG-Zuschlag) und ich die mir zustehende Elternzeit für mein 1. Kind und 2. Kind nicht verliere. "....aktuell befinde ich mich in der gewährten Elternzeit für mein 1. Kind. Der mutmaßliche Tag der Entbindung meines zweiten Kindes ist für den 16.11.2017 geplant (siehe hierzu die beigefügte Bescheinigung vom …). Hiermit beantrage ich nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) zwei Jahre Elternzeit, beginnend unmittelbar nach Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist. Gleichfalls beantrage ich, das dritte Elternzeitjahr als Übertragungszeitraum bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes vorzuhalten. Zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen wg. meinem 2. Kind beantrage ich, dass die gewährte erste Elternzeit vorzeitig beendet wird. Meine voraussichtliche Mutterschutzfristen, bei einem voraussichtlichen Entbindungstermin am Donnerstag, 16. November 2017 bestehen wie folgt: Beginn der Schutzfrist vor der Geburt: Donnerstag, 5. Oktober 2017 Ende der Schutzfrist nach der Geburt: Donnerstag, 11. Januar 2018 Ich beantrage, dass der durch die vorzeitige Beendigung der ersten Elternzeit verbleibende Anteil (14 Wochen Mutterschutzfristen und 4 Tage: vom 5. Oktober 2017 - 15. Januar 2018) lückenlos auf die Zeit nach Beendigung der Elternzeit für mein zweites Kind übertragen („angehängt“) wird. Gleichfalls behalte ich mir weiterhin das Recht vor, das dritte Elternzeitjahr als Übertragungszeitraum bis zur Vollendung des achten Lebensjahres von meinem ersten Kind vorzuhalten. 2. Frage: ich teile die Elternzeit für mein 1. Kind in 3 Abschnitte. Das ist soviel ich weiss möglich, richtig? Oder darf der AG mir den 3. Zeitabschnitt verweigern? 3. Der AG muss das so bestätigen, richtig? 4. Frage: mein Mann hat vor, Elternzeit zu nehmen, gesplittet: 1. Monat gleich nach der Entbindung, 2. Monat innerhalb eines Jahres. Bei dieser Variante, kriege ich Elterngeld für die 10 Monate (+2 Monate Mutterschutz) und mein Mann 2 Monate Elterngeld. Besteht hier die Möglichkeit etwas zu optimieren, damit wir mehr Geld erhalten? Wenn ich es richtig verstanden habe, müsste mein Mann in einem anderen Zeitraum als ich Elternzeit nehmen, damit wir statt 12, 14 Monate Elterngeld erhalten, richtig? Herzlichen Dank! Monika
von rundumsmoni am 03.09.2017, 17:39