biggi66
Guten Tag Frau Bader, ich habe eigentlich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende (Tvöd). Bin gerade in Elternzeit und habe mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende meiner Elterzeit gekündigt. Nun kam ein Schreiben von meiner Personalabteilung mit der Aufforderung einen beiliegenden Auflösungsvertrag zu unterschreiben, damit die Kündigung wirksam wird. Laut § 19 BEEG ist meine Kündigung doch jetzt schon gültig, oder? Habe die Dreimonatsfrist 100%ig eingehalten....Vielen Dank und viele Grüße! Birgit
Hallo, ist wirksam. Aber macht ja nichts, den Auflösungsvertrag zu unterzeichnen. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit
- Elterngeld selbstständiger Partner
- Nach Elternzeit zu Hause bleiben
- Finanzieller Nachteil durch schwangerschaftsbedingte Versetzung
- Arbeitsvertrag läuft während der Schwangerschaft aus
- Insolvenz Betriebsstillegung schwanger Elterngeld
- LTA-Timing bei Schwangerschaft/Elternzeit nach laufender medizinischer Reha
- Keine Position nach verlängerter Elternzeit
- Beschäftigungsverbot während Resturlaub
- Namensänderung und Sorgerecht