Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

§ 19 BEEG unwirksam?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: § 19 BEEG unwirksam?

biggi66

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Guten Tag Frau Bader, ich habe eigentlich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende (Tvöd). Bin gerade in Elternzeit und habe mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende meiner Elterzeit gekündigt. Nun kam ein Schreiben von meiner Personalabteilung mit der Aufforderung einen beiliegenden Auflösungsvertrag zu unterschreiben, damit die Kündigung wirksam wird. Laut § 19 BEEG ist meine Kündigung doch jetzt schon gültig, oder? Habe die Dreimonatsfrist 100%ig eingehalten....Vielen Dank und viele Grüße! Birgit


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ist wirksam. Aber macht ja nichts, den Auflösungsvertrag zu unterzeichnen. Liebe Grüße NB


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