leons-mutti
Ich bin etwas überfordert wie ich vorgehen soll erst Gericht wegen Gerichtskostenbeihilfe oder erst Anwalt? Also es is alles nicht so einfach ich habe 2 Kinder von 2 verschiedenen Männern. Ich habe mit dem Vater vom Großen das gemeinsame Sorgerecht dieses wollte ich ihm schon einmal für mich allein einklagen. Damals ist es nicht geglückt das is in etwa 3 Jahre her nun hat sich aber vieles geändert bei Ihm aber auch im Vater-Sohn Verhältnis. Nun würde ich euch bitten mir ma eine korrekte Reihenfolge meiner Schritte zu nennen denn es muss nun ma voran gehen, denn mein Sohn benötigt eine Therapie dieser stimmt der Kindervater nicht zu. Ich sag schon ma lieb Danke für eure Hilfe
Der erste Schritt ist die Zustimmung zur Therapie gerichtlich ersetzen zu lassen. Alleiniges Sorgerecht aktuell, dafür muss er nachweislich das Kindeswohl gefährden.
...zuerst übers JA die Zustimmung des Vater versuchen einzuholen...mit Fristsetzung und der Androhnung, dass ggf. seine Unterschrift gerichtlich ersetzt wird.... Termin mit RA: alles Vorbereiten...der hat auch die Formulare für die Prozesskostenhilfe da.... nach Fristablauf: dem Rechtsanwalt ein GO geben und ab gehts....
das mit dem Jugendamt hab ich durch die tun nix und gerichtlich wurde mir dadur die Unterschrift nicht ersetzt. Aber ich danke euch werde ich wohl doch nochmal mit dem nächstgrößeren Jugendamt kontakt aufnehmen und dieses hier übergehen.
Nicht das Jugendamt ersetzt die Unterschrift sondern ein Richter. Du musst also zum Familiengericht damit, setze Dich mit denen in Verbindung. Viele Grüße Désirée
Lass die Zustimmung ersetzen... gegen etwas zu sein, was die Ex tun möchte reicht nicht um das SR zu entziehen.
Also wenn du beim JA nicht weiter kommst, würde ich aufs Amtsgericht gehen mir dort einen Beratungsschein holen und damit dann ab zum Anwalt. Der sollte dich dann beraten und abwägen ob ein Prozess erfolgreich wäre. Hält er einen Prozess für sinnvoll klärt er auch den ganzen Kram mit der Prozesskostenhilfe. Ich denke auch nicht dass es ausreicht um das alleinige Sorgerecht zu bekommen, allenfalls dass die alleinige Sorge für z.B. Gesundheit übertragen wird oder eben einfach die Unterschrift für die Behandlung ersetzt wird.
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