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Geschrieben von anrosi am 04.01.2016, 4:34 Uhr

Welchen Namen trägt das Kind?

Guten morgen.ich habe eine Frage,bezüglich des Familiennamens.ich bin geschieden. Meine 8-jährige Tochter und ich haben den Familiennamen eines ex-mannes ( Vater meiner Tochter,geteiltes Siegermächte) behalten. Ich möchte wieder heiraten und möchte wie mein zukünftiger Mann heißen.Meine Tochter möchte das auch. Nun meine Frage,ist das einfach so möglich,oder muß der Kindsvater die Zustimmung geben? Er wird nicht zustimmen.gibt es Wege,daß meine Tochter trotzdem den Namen wechseln kann? Meine Tochter hat keinen Kontakt zum Vater,lehnt diesen auch ab.
Vielen Dank

 
14 Antworten:

Re: Welchen Namen trägt das Kind?

Antwort von Princess01 am 04.01.2016, 8:47 Uhr

Hat er ein Sorgerecht(ihr teilt es ja)muss er zustimmen. Die Einbenennung geht auch erst 4 Wochen nach Eheschließung! Je nach Alter des Kindes muss auch dieses zustimmen.

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Re: Welchen Namen trägt das Kind?

Antwort von anrosi am 04.01.2016, 12:21 Uhr

Vielen Dank

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Keine Chance

Antwort von Sternenschnuppe am 04.01.2016, 17:42 Uhr

Ohne Zustimmung, egal ob mit oder ohne Sorgerecht. Sie trägt seinen Namen.
Und würde zudem im Falle einer Scheidung den Namen eines Mannes tragen mit dem sie nicht verwandt ist.

Du könntest einen Doppelnamen wählen.

Umgang kann sich jederzeit ändern, es bleibt ihr leiblicher Vater.
Es sei denn der neue will sie adoptieren und der Ex würde zustimmen.

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Re: Welchen Namen trägt das Kind?

Antwort von Tining am 04.01.2016, 22:06 Uhr

Also
1. muss der Vater zustimmen zu dem Namen
2. wenn er ablehnt gibt es Sonderanträge- z b Wegen Familienzugehörigkeit
3. ich hieß bis vor ein paar Wochen wie mein Geburtsname - meine Tochter auch der Vater anders
War nie verheiratet !
Vor 3 Jahren wollte meine Tochter (heute 11) auch so heißen als wir heiraten wollten !
Klappte aber nicht - jetzt war sie sich nicht sicher und so habe ich einfach den Doppelnamen gewählt
Ich kann jederzeit meinen Namen streichen und nur noch wie mein Mann heißen und meine Tochter kann den bis sie 18 ist andern wenn sie will!
Wenn nicht dann nicht !
Es gibt diese zwei Leben und Namen und sie gehören zu mir !
Und ich wollte das tragen nicht meine Tochter !
Lasst euch also Zeit !
Lg

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Nicht ganz...aber nur geringe Chance

Antwort von Limayaya am 05.01.2016, 7:31 Uhr

....grundsätzlich hat Sternschnuppchen recht: Egal ob Sorgerecht oder nicht: es geht hier nicht um eine Sorgerechtsentscheidung, sondern um Personenrecht....Vater isser ja trotzdem, auch ohne Sorgerecht und Umgang.

Aber: Wenn der Vater nicht zustimmt, gibt es die Möglichkeit, übers Familiengericht seine Zustimmung ersetzen zu lassen. Dafür braucht es aber gut Gründe. Gerade bei so einer Sache wollen Familienrichter schon sicher sein, dass es wirklich auch im Interesse und zum Wohle des Kindes ist.
Solche Gründe können z. B. sein, dass sich das Kind sonst aus der "neuen" Familie ausgeschlossn fühlt, weil eben Mutter, Bonusvater, Geschwister alle anderst heißen. Klingt jetzt einfach.....aber die Gerichte prüfen -Gott sei Dank- sehr genau, ob das jetzt gerade mal eine Phase ist und ob es wirklich um FAMILIE geht. Sprich: der "neue" Partner muss auch wirklich die Vaterrolle (oder Mutterrolle) übernommen haben und Eltern und Kind dies auch wirklich im Alltag so leben.
Gleichzeitig muss das Band zum leiblichen Vater nachweislich abgeschnitten sein. Hat der Vater das Kind jahrelang erlebt, Kind also wirklich eine Erinnerung an den Vater, stehen die Chancen schlecht. Gab es womöglich jahrelang guten Umgangskontakt, der jetzt nur abgerissen ist? Keine Chance! Keine Chance, kein Richter wird dieses -wenn auch nur noch lose vorhandene- Band zwischen leibl. Vater und Kind zerschneiden!

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Re: Nicht ganz...aber nur geringe Chance

Antwort von Sternenschnuppe am 05.01.2016, 8:14 Uhr

Sie schreibt selbst, dass die Tochter den Umgang ablehnt.
Nicht der Vater.
Eigentlich wäre es ihr Job das Kind zum Umgang zu motivieren.
Ein Kind von acht Jahren darf das nicht entscheiden!

Das " Risiko" dass diese Namenssache den Vater aufwachen lässt und sein Umgangrecht gerichtlich geltend macht wäre mir persönlich zu groß.
Offenbar soll hier ja die neue Ramafamilie gegründet werden. Ohne den Ex im Leben.

Schlafende Hunde wecken und so ....

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Re: Nicht ganz...aber nur geringe Chance

Antwort von Alexxandra am 05.01.2016, 15:01 Uhr

warum muss die Mutter dafür sorgen, dass das Kind den Umgang will?
Da soll sich doch bitte der Vater ins Zeug legen.
Der Sohn meines Mannes wollte bei der Eheschließung auch so heißen wie der Rest seiner Familie, da der Junge nicht den Namen meines Mannes hatte und die beiden kein gemeinsames Sorgerecht haben, wurde mein Mann gar nicht gefragt. Zuerst fand er es auch blöd, heute, viele Jahre später ist es egal, dass sein Sohn wie ein anderer Mann heißt. Es ist jetzt eben sein Familienname.

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Re: Nicht ganz...aber nur geringe Chance

Antwort von Sternenschnuppe am 05.01.2016, 16:20 Uhr

Weil das gesetzlich so vorgeschrieben ist.
Die Mutter hat alles zu unternehmen um den Umgang zu fördern.

Kind will nicht ist kein Argument.
Meiner will auch manchmal nicht zur Schule ...

Daher fragt sich welch Bestand diese Umgangslosigkeit hat, und ob es nicht in 6 Monaten ganz anders ist. Er wird immer der leibliche Vater bleiben.

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Re: Nicht ganz...aber nur geringe Chance

Antwort von Alexxandra am 05.01.2016, 16:40 Uhr

wenn meine Tochter in dem Alter ständig die Schule verweigern würde, würde ich sie nicht hinzwingen sondern Ursachenforschung betreiben. Die Mitarbeit der Schule wäre unerlässlich.
Das Gesetz wäre mir in dem Fall egal, ein Vater, dem sein Kind so egal ist, dass er den Kontaktabbruch einfach so akzeptiert, geht doch nicht vor Gericht.

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Re: Nicht ganz...aber nur geringe Chance

Antwort von Limayaya am 05.01.2016, 19:23 Uhr

"ein Vater, dem sein Kind so egal ist, dass er den Kontaktabbruch einfach so akzeptiert, geht doch nicht vor Gericht."

Das wäre nicht der erste Vater, der bis dato still gehalten hat und jetzt nach dem Motto "dann würg ich dir halt auch eine rein" urplötzlich Verfahren um Verfahren anstrengt

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Re: Nicht ganz...aber nur geringe Chance

Antwort von Sternenschnuppe am 06.01.2016, 12:59 Uhr

Vielleicht hat er den Wunsch des Kindes für den Moment akzeptiert.
Fakt ist, dass kein Gericht die Zustimmung ersetzen wird.
Patchwork und verschiedene Namen sind heutzutage normal.

Und keiner hier weiss seit wann kein Kontakt ist und wie es genau dazu kam.

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Re: Nicht ganz...aber nur geringe Chance

Antwort von Alexxandra am 06.01.2016, 21:04 Uhr

unabhängig vom Fall hier, wollte ich damit nur ausdrücken, dass ich garantiert nicht den "Umgang fördern" würde, wenn mein Kind keine Interesse am Vater hätte und den das auch nicht interessieren würde. Gesetz hin oder her.
Im Fall hier würde ich auch keine schlafenden Hunde wecken.

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Re: Welchen Namen trägt das Kind?

Antwort von patchworkmama75 am 08.01.2016, 15:24 Uhr

ich habe vor kurzem auch wieder geheiratet und den Namen von meinem Mann angenommen. Meine Tochter hat den Nachnamen von ihrem Papa behalten.

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Re: Welchen Namen trägt das Kind?

Antwort von mf4 am 10.01.2016, 19:09 Uhr

Nein, das wird nichts... dann heißt es anders als du oder du behältst deinen Namen.

Ich habe meinen Mädchennamen zurück genommen. Hieß zwar dann anders als mein Partner und meine großen Kinder aber immerhin trugen die "neuen Kinder" nicht den Namen eines für sie fremden Mannes.
Diese Entscheidung war für alle gut.

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