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Geschrieben von elster am 11.04.2011, 22:29 Uhr

Vorgehensweise wg. ABR bzw Sorgerecht

Hallo, ich lebe seit 2 Jahren mit meinem Freund zusammen. Er hat aus vorheriger Beziehung eine Tochter, mit der er allein lebte, als ich ihn kennenlernte. Sie war damals 10 Monate alt. Die Mutter ist gegangen, wollte ihre Freiheit genießen. Privat wurde schriftlich alles festgehalten. 2 Monate gab´s keinen Kontakt, danach ab und zu eine Stunde sonntags. Als ich in´s Spiel kam, fiel ihr doch ein, eine Tochter zu haben. Dann ging´s schnell vor Gericht. Die Richterin sagte, ein Kind gehört zur Mutter, auch wenn sie sich ´ne Auszeit genommen hat. Alles schriftlich niedergelegte zählte nichts. Nur wegen eines familienpsychologischen Gutachtens konnte die Kleine einen wöchentlichen Wechsel machen, anstatt einfach ganz zu der Mutter zu kommen. Zusammenarbeit und Kommunikation war nie möglich, obwohl wir es immer wieder versucht haben. Jetzt hat sie wieder keine Lust auf das Kind, ist weit weg gezogen von einem Tag auf den anderen, hat sie nicht wie immer nach ´ner Woche abgeholt und will auch erstmal nicht wieder kommen. Sie hat es diesmal beim Jugendamt telefonisch bestätigt, den KiGa abgemeldet, Kindergeld abgemeldet.
Was können wir machen, damit die Kleine nicht wieder diesen ganzen Streß mitmachen muß? Überlegt sie sich es in einem halben Jahr wieder anders, wird sie wieder aus ihrer Kontinuität gerissen - wie schon so oft. Leider hat man als Vater in diesem Staat nicht die gleichen Rechte.
Dazu kommt, dass wir jetzt vom Ex-Freund erfahren haben, dass sie sich wenig gekümmert hat, in der Woche, in der sie dort war, immer überfordert war und er alles mit der Kleinen machen mußte. Außerdem hat sie sich öfter bei Konfliktsituationen geritzt und irgendwelche Tabletten genommen, die sie ruhiger machten. Das war auch in der Beziehung zu meinem jetzigen Freund schon so, hat aber niemanden (weder Jugendamt noch Gericht) interessiert.
Jugendamt hatte damals schon gesagt, am besten alles so regeln, also mündlich oder schriftlich mit ihr. Später hieß es, hätten Sie mal gleich alles gerichtlich in die Wege geleitet. Jetzt ist es wieder so, sie wären sich ja einig, die kleine bleibt bei uns, also besteht kein Handlungsbedarf.
Wir fühlen uns ein wenig verarscht.
Sollen wir jetzt das ABR beantragen? Oder das Sorgerecht?
Für Antworten bin ich sehr dankbar

 
5 Antworten:

Re: Vorgehensweise wg. ABR bzw Sorgerecht

Antwort von Luna511 am 12.04.2011, 12:31 Uhr

Hallo,

also ich würde mich nie zu 100% auf das JA verlassen, in der Regel sind die immer sehr Mutterfreundlich, zumindest haben wir das so erlebt und es wurde uns sogar schon von der Polizei davon abgeraten.
Ich würde es in Eurem Fall vor Gericht klären, dann habt Ihr Gewissheit wie die Zukunft verlaufen wird. Außerdem würde ich auch Besuchszeiten notieren, Anrufe etc, ob sie Interesse am Kind hat.

Ich wünsch, daß Ihr den richtigen Weg für die Kleine findet.

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Re: Vorgehensweise wg. ABR bzw Sorgerecht

Antwort von Schneckchen1979 am 13.04.2011, 13:38 Uhr

Hi...bei uns läuft es leider andersrum so ähnlich,mal hat der Erzeuger Intresse und mal nicht...jetzt haben wir schon mehrere Wochen nichts von ihm gehört...glücklicherweise haben wir damals verpasst das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen...somit liegt es allein bei mir...aber das mit dem notieren von sämtlichen Dingen ist ein guter Rat...das tue ich auch !!!

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Re: Vorgehensweise wg. ABR bzw Sorgerecht

Antwort von KnuddelMami25 am 13.04.2011, 13:47 Uhr

ALso deine geschichte ist echt hart. Wir leben auch in einer Patchwork Familie. Er hat als Vater mittlerweile sehr viele recht, er kann sogar das sorgerecht anfechten, also komplett alleine. Und an eurer stelle würde ich mit der kleinen dann (je nach alter) zu einem Kinderpsychologen gehen und dieses Gutachten dann vor gericht legen mit dem Antrag auf alleiniges sorgerecht. So haben wir das in die wege geleitet. Ich zusammen mit meinem Mann....Falls du weiteres wissen magst, kannst du mir auch gerne schreiben. Aber ich möchte hier nicht alles gleich offenbaren :)


LG und viel glück

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Re: Vorgehensweise wg. ABR bzw Sorgerecht

Antwort von elster am 27.04.2011, 9:44 Uhr

Vielen Dank für die Antworten. Das mit dem Notieren machen wir, aber hatten wir damals auch. Hatte alles nix genützt, wenn man einen "altmodischen" Richter hat.

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Re: Vorgehensweise wg. ABR bzw Sorgerecht

Antwort von KnuddelMami25 am 27.04.2011, 12:21 Uhr

Dann google mal nach der Rechtslage, wenn ich den § gefunden habe, werde ich in die PN schicken. Auch ein richter muss sich an die neuen Gesetze halten :)

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