Geschrieben von Minimonster am 19.11.2013, 16:08 Uhr |
Vielleicht kennt ihr euch aus bzgl. Betreuung im Krankheitsfall durch Stiefvater
Hallo,
ich bin hier sonst gar nicht, habe aber eine Frage. Kann mir jemand weiterhelfen? Ich füge den Text aus dem "Baby-und Job" auch mal hier ein, vielleicht gibt es hier ähnliche Fälle? Vielen lieben Dank!
Hallo,
vielleicht kennt einer diese Situation (Beamtenstatus) und kann weiterhelfen?
Meine Freundin hat zwei Kinder unter 12, ist in 2. Ehe verheiratet mit einem erheblich älteren Mann, der frühpensioniert ist.
Meine Freundin und ihr Ex sind sorgeberechtigt, ob und welchen "Status" der 2. Mann hat, weiß ich grade gar nicht.
Meine Freundin arbeitet fast Vollzeit. Wenn eines der Kinder krank ist, bleibt sie nie zu Hause, weil ihre Chefin sie mehrfach darauf hingewiesen hat, dass sie ja ihren 2. Mann zu Hause hat, der sich ja kümmern kann.
Das tut er auch, aber hat sie tatsächlich kein Anrecht mehr darauf, wegen der Kinder diese gesetzlich vorgesehenen 4 Tage Sonderurlaub im Krankheitsfall in Anspruch zu nehmen (§ 9, glaub ich)?
Der Mann ist zwar nicht berufstätig, aber mit Pflege usw. seiner alten Mutter durchaus auch beansprucht. Muss er dann "automatisch" zurückstecken, um die Kinder zu betreuen? Und bei einer Erkrankung war es so, dass meine Freundin gern bei ihrem Jüngsten geblieben wäre, auch wenn sich der Stiefvater durchaus sehr liebevoll kümmert. Es ist halt manchmal auch so eine emotionale Sache...
"Darf" sie jetzt nicht mehr zu Hause bleiben, wenn ihre Kinder krank sind, ist das jetzt auch "offiziell" die Aufgabe des 2. Mannes?
Danke für eure Hinweise!
LG, M.
Re: Vielleicht kennt ihr euch aus bzgl. Betreuung im Krankheitsfall durch Stiefvater
Antwort von Cata am 19.11.2013, 20:03 Uhr
Das ist die Entscheidung deiner Freundin und ihres Ex. Sie sind sorgeberechtigt und entscheiden, wer es sich leisten kann die Kinder im Krankheitsfall zu betreuen oder betreuen zu lassen. Der Mann agiert hier als Babysitter, was ja vollkommen ok ist, wenn sie der Arbeit nicht fernbleiben kann.
Re: Vielleicht kennt ihr euch aus bzgl. Betreuung im Krankheitsfall durch Stiefvater
Antwort von Minimonster am 19.11.2013, 22:16 Uhr
Hm, meine Freundin ist eher unsicher, ob sie überhaupt zu Hause bleiben DARF, oder ob ihre Chefin mit ihrer Annahme Recht hat, dass sich ja logischerweise ihr neuer Mann um die Kinder kümmern kann. Aber der hat - trotz Pension - auch viel um die Ohren... und in einigen Fällen wäre sie als Mutter einfach gern zu Hause bei ihrem Kind geblieben, hat sich quasi aber "nicht getraut"... verstehst du?
Gilt diese Regelung für Mütter/Elternteile wirklich nur im Notfall, wenn absolut kein anderer zur Verfügung steht, oder darf sie "an sich" im Krankheitsfall mal bei ihrem Kind daheim bleiben?
LG, M.
Re: Vielleicht kennt ihr euch aus bzgl. Betreuung im Krankheitsfall durch Stiefvater
Antwort von kruemel-inside am 20.11.2013, 6:51 Uhr
Du bekommst in dem Fall vom Kinderarzt eine Bescheinigung für den Arbeitgeber, dass dein Kind krank ist.
Dort steht dann, dass keine andere Person (die im Haushalt lebt) das Kind betreuuen kann. Mein Kinderarzt fragt da schon genau nach, bevor er mir sowas ausstellt. Ebenso muss ich das unterschreiben bevor ich es an den Arbeitgeber schicke.
Also unterm Strich hat die Chefin schon Recht --- denn die Bescheinigung dürfte der Arzt nicht ausstellen und deine Freundin auch nicht unterschreiben, wenn jemand anders das Kind betreuen kann. Wie das im Endeffekt rechtlich aussieht falls der Arbeitgeber das anzweifelt weiß ich nicht.
Es kann ihn keiner zwingen das Kind zu betreuen
Antwort von Sternenschnuppe am 20.11.2013, 7:30 Uhr
Er ist nicht der Vater des Kindes !
Der Arzt kann es bescheinigen.
Die Frage ist wie sie versichert ist. Privat oder gesetzlich ?
Gesetzlich hat sie 10 Kindkranktage pro Jahr, privat keine.
Aber eben diese 4 Tage von denen oben die Sprache ist.
Danke für eure Antworten!
Antwort von Minimonster am 20.11.2013, 14:11 Uhr
Im Baby und Job hab ich auch kurz geantwortet.
Versichert ist sie privat, das läuft bei ihr als Beamtin dann über diesen Sonderurlaub.
Deshalb hat sie (denk ich) diese Bescheinigung auch nicht (kenn ich auch so nicht) und war unsicher, ob das tatsächlich Chefentscheidung ist.
Aber ihr habt schon Recht: Bezahlt wird ja, insofern kann der AG vermutlich den SU nicht genehmigen, wenn er vom Stiefvater weiß. Es sei denn, sie würde nachweisen, dass er (mal) zur Betreuung nicht in der Lage ist, das ginge dann sicher.
LG, M.
Sie muss nix nachweisen
Antwort von Sternenschnuppe am 20.11.2013, 16:44 Uhr
Außer dass das Kind krank ist.
Noch einmal : der Stiefvater ist nicht verpflichtet das Kind zu betreuen!
Es ist nett wenn er es macht, aber er muss es nicht.
Sie ist die Mutter !
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