Geschrieben von chartinael am 16.08.2011, 14:22 Uhr |
Vaterschaftstest
Das ist ja auch verständlich. Jetzt sind die Zweifel gesät. Habt ihr mittlerweile einen Anwalt, der ihn bei der Vaterschaftsanfechtung vertritt?
Es geht hier ja um einiges. Ist er nicht der Vater, wird aber als Vater geführt, ist das nicht leibliche Kind im Todesfalle genauso erbberechtig wie seine leiblichen Kinder. Von dem Unterhalt mal ganz abgesehen, der im Laufe der Jahre zusammenkäme und natürlich dann seinen leiblichen Kindern nicht zugute käme. Auch für ein nicht leibliches Kind entstünden durchaus Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem eingetragenen Elternteil. Was möglicherweise ein behindertes Kind nicht träfe ... Also, die rechtlichen Konsequenzen sind weitreichend.
- Vaterschaftstest - god-bless-u 08.08.11, 13:30
- Re: Vaterschaftstest - cke04 08.08.11, 14:22
- Re: Vaterschaftstest - god-bless-u 08.08.11, 14:29
- Re: Vaterschaftstest - god-bless-u 08.08.11, 16:35
- Re: Vaterschaftstest - god-bless-u 08.08.11, 14:29
- Re: Vaterschaftstest - babyfelix 15.08.11, 17:29
- Re: Vaterschaftstest - god-bless-u 16.08.11, 13:48
- Re: Vaterschaftstest - chartinael 16.08.11, 14:22
- Re: Vaterschaftstest - god-bless-u 18.08.11, 8:03
- Re: Vaterschaftstest - chartinael 16.08.11, 14:22
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