Elternforum Patchwork-Familien

Unterhaltspflicht

Unterhaltspflicht

Majani+1

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Hallo Miteinander! Kann mir hier einer sagen, ob der Kindsvater unterhaltspflichtig bleibt, wenn ich mit meinem neuen Partner zusammen zieh bzw. wir auch wieder ein Kind haben? Oder bekommt mein Sohn dann keinen Unterhalt mehr und wir müssen mit dem Gehalt meines Freundes uns alle 4 durchbringen? Danke für Eure Antworten Gruß aus Köln


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Majani+1

hallo dein expartner belibt eurem kind weiter zu uh verpflichtet,ob du mit jemandem zusammen lebst oder neu verheiratet bist das spielt keine rolle!


chartinael

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Antwort auf Beitrag von Majani+1

Dir oder dem Kind gegenüber. Dem Kind gegenüber bleibt der KV unterhaltspflichtig. Dir gegenüber nicht.


Majani+1

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Antwort auf Beitrag von chartinael

Die Frage galt für die Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber. Danke für die Antworten - bin ja doch ein wenig erleichtert *g*


Julia+3

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Antwort auf Beitrag von Majani+1

Dem Kind gegenüber bleibt er auf jedenfall unterhaltspflichtig. Bin mit meinem neuen Partner mittlerweile verheiratet und wir haben zwei gemeinsame Kinder, trotzdem muss der Vater meiner Großen weiterhin Unterhalt zahlen.