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Geschrieben von shinead am 09.08.2011, 10:09 Uhr

Unterhaltsfrage ??????

Ich gehe mal davon aus, dass Dein Mann gem. Düsseldorfer Tabelle Unterhalt an seine Tochter zahlt.

Da ist es so, dass von zwei Unterhaltspflichtigen ausgegangen wird. Entsprechend den Regelungen der DDT hätte er so eine Gehaltsstufe höher angesetzt werden müssen (da nur ein Unterhaltsberechtigter) als er eigentlich aufgrund seines Gehaltes eingestuft werden müsste.

Durch das zweite Kind "rutscht" er jetzt in die "richtige" Gehaltsstufe. Inwieweit Du jetzt mit eingerechnet werden musst, hängt von Deinem Einkommen (=Elterngeld und sonstige Einkünfte) ab.
Ggf. könnte er dann eine Gehaltsstufe abgestuft (=weniger zahlen) werden.

Allerdings muss das neue netto natürlich auch in Betracht gezogen werden. Das liefert die Grundeinstellung in der Düsseldorfer Tabelle.

Gemäß dem genannten Unterhalt ist dein Mann in der zweiten Gehaltsstufe eingruppiert gewesen. Hatte also ein Netto von 1501-1900 Euro. Das passt auch mit dem neuen Netto nach Kindern und heirat. Er war also nicht (wie eigentlich korrekt) um eine Stufe höher eingestuft.
Mit dem neuen Netto wechselt er in Stufe 4. Damit sind für die Tochter ab sofort 327 Euro fällig. Wenn Du kein eigenes Einkommen hast, könnte der Unterhalt auf 310 gesenkt werden.

Ja, nicht nur die Zweitfamilie hat Anrecht darauf von der neuen Situation zu profitieren.

Gruß
Corinna

 
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