Patchwork - Familien

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Geschrieben von Nicole-Mami am 13.03.2011, 17:08 Uhr

unterhaltsfrage ab 18

Die Berechnung wurde Dir ja schon gesagt (Unterhaltsbedarf minus Kindergeld, Rest-Unterhalt aufgeteilt auf Mutter / Vater nach Verhältnis Gehälter). Um den Unterhalt ab 18 noch einmal kostenlos vom Jugendamt berechnen zu lassen, kann die Mutter vor dem 18. Geburtstag noch einmal hingehen und die Unterhaltsberechnung ab 18 verlangen - die müssen das dann machen.

Funktioniert aber nur bei Beantragung VOR dem 18. Geburtstag und auch nur, wenn die MUTTER das beantragt...

Viele Grüße

 
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