Geschrieben von Nicole-Mami am 13.03.2011, 17:08 Uhr |
unterhaltsfrage ab 18
Die Berechnung wurde Dir ja schon gesagt (Unterhaltsbedarf minus Kindergeld, Rest-Unterhalt aufgeteilt auf Mutter / Vater nach Verhältnis Gehälter). Um den Unterhalt ab 18 noch einmal kostenlos vom Jugendamt berechnen zu lassen, kann die Mutter vor dem 18. Geburtstag noch einmal hingehen und die Unterhaltsberechnung ab 18 verlangen - die müssen das dann machen.
Funktioniert aber nur bei Beantragung VOR dem 18. Geburtstag und auch nur, wenn die MUTTER das beantragt...
Viele Grüße
- unterhaltsfrage ab 18 - teufelchen-1977 28.02.11, 11:08
- Re: unterhaltsfrage ab 18 - desireekk 02.03.11, 9:42
- Re: unterhaltsfrage ab 18 - sunny0607 02.03.11, 13:27
- Kindergeld ans Kind... ??? - mf4 12.03.11, 11:09
- Re: unterhaltsfrage ab 18 - sunny0607 02.03.11, 13:27
- Re: unterhaltsfrage ab 18 - perelin18 02.03.11, 15:34
- Re: unterhaltsfrage ab 18 - granphi 08.03.11, 18:42
- Re: unterhaltsfrage ab 18 - mf4 12.03.11, 11:06
- Re: unterhaltsfrage ab 18 - Nicole-Mami 13.03.11, 17:08
- Re: unterhaltsfrage ab 18 - KnuddelMami25 27.04.11, 12:53
- Re: unterhaltsfrage ab 18 - desireekk 02.03.11, 9:42
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