Geschrieben von shinead am 28.08.2012, 11:08 Uhr |
Unterhaltsberechnung
Hat er denn anschließend einen Job, oder lebt ihr erst mal vom Ausscheidegeld?
Wenn ihr davon lebt, muss er Unterhalt davon bezahlen. Die Einmalzahlung muss er nur fuer Unterhalt nutzten, wenn er Unterhaltsschulden hat, die getilgt werden muessen.
Hat er gleich einen Job, sollte er das Geld fuer die Nachversicherung nutzen(fuer das es ja auch gedacht ist).
- Unterhaltsberechnung - crazyjane 26.08.12, 21:22
- Re: Unterhaltsberechnung - Sternenschnuppe 27.08.12, 10:17
- Re: Unterhaltsberechnung - shinead 28.08.12, 11:08
- Re: Unterhaltsberechnung - shinead 28.08.12, 11:08
- @shinead - crazyjane 28.08.12, 11:48
- Re: @shinead - shinead 28.08.12, 16:06
- @shinead - crazyjane 28.08.12, 11:48
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