britta&tascha
Hallo ihr, habe mal eine Frage bzgl. Kindesunterhalt uneheliches Kind. Also mein Mann hat ein uneheliches Kind, für das er Unterhalt zahlt. Nun bekommen wir zusammen ein Kind. Ändert sich der Unterhalt für das uneheliche Kind in irgendeiner Art und Weise? Danke Britta
Nein, warum sollte es auch? Es sei denn, es gibt eine Mangelfallberechnung.
Es wurde mir so erzählt. Hab dann mal gegoogelt, bin dabei aber nicht wirklich schlau geworden. Vorstellen konnte ich es mir auch nicht. LG Britta
Was hat er denn netto ? 900€ bleiben ihm, ihr habt ja zusammen einen Haushalt, daher nur etwa 900€. Den Rest kann er für die 2 Kinder aufbringen dann.
Hallo, das kommt darauf an auf welcher Grundlage der Unterhalt berechnet wurde. Wenn einfach so die Düsseld. tabelle hergenommen wurde, dann ändert sich erst Mal nichts, es sei denn, Du als Mutter gehst nicht arbeiten und hats dadurch auch einen Unterhaltsanspruch. Die DT ist auf 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt, mit Dir sind es aber Drei Personen, also könnte er eine Stufe runtergehen. Dazu m+sste man also erst mal mehr wissen von euch .-) Désirée
Hi,
also der Unterhalt wurde vom Jugendamt festgelegt.
Mutter des unehelichen Kindes verweigert jeglichen Kontakt zum Vater (mein Mann)
Ich werde nach der Geburt voraussichtlich ein Jahr in Elternzeit gehen, danach würde ich gerne wieder arbeiten gehen. Entweder auf 450 Euro oder Teilzeit. Je nachdem, was ich so finde.
Ich habe noch eine Tochter, die regelmäßig Unterhalt von ihrem Papa bekommt.
Sie lebt mit mir und meinem jetzigen Mann in einem Haushalt und ist fast 13 Jahre.
Reicht das erstmal an Info?
LG
Britta
Ach so, die Kindesmutter bekommt keinen Unterhalt von meinem Mann.
Man müsste prüfen, wie fit das Jugendamt bei der Berechnung des Unterhalts war. Rein theoretisch hatte das Kind Deines Mannes Anrecht auf erhöhten Unterhalt, weil es ja der/die einzige Unterhaltsberechtigte war (wie schon geschrieben geht die DDT von 2 UBs aus). Dann würde der Unterhalt mit der Geburt des Kindes tatsächlich sinken. Hat das Jugendamt das allerdings vorher nicht berücksichtigt, dann bleibt der Unterhalt gleich. Das der Unterhalt sinkt weil Du als weitere Person einen Unterhaltsanspruch hast halte ich für eher unwahrscheinlich. Das müsste dann wahrscheinlich eingeklagt (und gut begründet) werden, da Du ja Elterngeld erhältst. Damit würde ich also nicht rechnen. Beim zweiten gemeinsamen Kind ist eine Veränderung allerdings dann möglich. Ein Unterhaltstitel müsste dann angepasst werden.
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