PitBullBerlin
hallo liebe Eltern. ich habe eine frage an euch: mein Partner und ich bekommen in 4 Wochen unser erstes gemeinsames Kind. er hat schon einen 5 jährigen sohn mit seiner ex Partnerin und ich habe eine 3 jährige tochter von meinem ex Partner. ich wohne nicht mit meinem neuen Partner zusammen, sehen uns aber täglich und ich bin auch oft bei ihm. wird ihm unser Kind an den unterhalt den er an seinen sohn zahlen muss angerechnet oder muss ich mit ihm zusammen wohnen, damit es angerechnet wird? zähle ich auch als unterhaltsberechtigte Person, da ich ja in elternzeit gehe. wir sind nicht verheiratet. hoffe ihr könnt mir helfen. bin nicht begeistert mit ihm zusammen zu ziehen, da sich sonst der Landkreis ändert und ich alles ummelden muss auf einen anderen Bezirk und meine tochter vielleicht ihren kindergartenplatz verliert. mfg
Das Kind zählt. Kommt aber darauf an was er netto verdient, ob sich am Unterhalt was ändert. Du zählst erst danach. Wenn die Kinder bedient sind.
Neuer Landkreis und Aufwand beim Ummelden entscheiden darüber, ob man mit denn Partner zusammenzieht? Ansonsten, klar, er ist unterhaltspflichtig, egal wo ihr wohnt. Bzgl seines anderen Kindes kommt es darauf an, auf welcher Grundlage er zahlt - zB mit gerichtlichem Titel.
Sie schreibt doch dass es um den Kigaplatz geht, das finde ich einen sehr wichtigen Aspekt!
Hallo! Es ist egal ob du mit ihm zusammen wohnst oder nicht - er zahlt immer gleich viel Unterhalt. Das wird rein von seinem Einkommen berechnet - euer gemeinsames Kind wird ihm dann angerechnet, wenn es auf der Welt ist (egal wo es wohnt). Ihr wollt nicht zusammen ziehen, weil es dir zu viel Aufwand ist? Wünscht ihr euch denn nicht eine gemeinsame Familie mit gemeinsamen Wohnsitz?
Mit dem gleich viel Unterhalt, ist so nicht richtig. Im Moment ist er nach der Düsseldorfer Tabelle nämlich bei nur einem Kind höher eingestuft. Ab Kind 2 ändert sich dies , kommt natürlich auf sein Einkommen an. Es muss ein Selbstbehalt von 1100 Euro ( glaube ich) bleiben, der Rest wird an die Kinder (altersentsprechend) aufgeteilt bzw. geht es da nach Einkommensgrenze (siehe Düsseldorfer Tabelle) Allerdings geht die Neuberechnung nur, wenn die Kindsmutter dies beim Jugendamt fordert. Dein Partner müsste zum Anwalt.
stimmt so nicht, das ist nur richtig, wenn die andere Mutter den Unterhalt tituliert hat.
die meisten Eltern haben den UNterhalt eben nicht tituliert. Dies muss nämlich der Kindsvater selbst beim Gericht/Notar oder Jugendamt machen. Gibt es einen Titel für den Unterhalt an das Kind kann die Mutter /Empfänger des Geldes den Unterhalt pfänden lassen, wenn die Zahlung im Verzug ist. Ist der UNterhalt nicht tituliert sondern lediglich vereinbart, hat die Mama erstmal keine Handhabe und müsste den Unterhalt nachträglich einklagen, wenn der Vater im Zahlungsverzug ist oder zu wenig zahlt. Der Vater könnte also im Zweiten Fall den Unterhalt für das Kind selbst festlegen oder berechnen lassen (vom Jugendamt oder einem Anwalt) und dann die Zahlungen umstellen.
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