Patchwork - Familien

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Geschrieben von shinead am 01.12.2011, 17:30 Uhr

Ungangsrecht bei Halbgeschwistern

Auf jeden Fall sofort den Umgang klären lassen.

Im Hof und Garten der Mutter spazieren gehen ist auf jeden Fall nicht ausreichend! In seiner Umgangszeit bestimmt er mit wem sein Sohn zusammentrifft. Mit Dir, mit dem Geschwisterchen, mit seinen Eltern...

Außerdem könnte der Vater vor Gericht erstreiten, dass die Kosten für den Umgang von der Mutter ganz oder zumindest teilweise zu tragen sind, da sie die Entfernung "verschuldet" hat.

Umgangsrecht besteht auch bei krankem Kind. Termine sind so zu legen, dass der KV den Umgang wahrnehmen kann. In unverschiebbaren Fällen (z.B. schulische Veranstaltung) kann ein Tausch vorgenommen werden.

Dein Freund sollte sich nicht länger von seiner Ex vera*** lassen. Sondern kämpfen! Jugendamt oder Anwalt helfen weiter.

 
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