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Geschrieben von Pamo am 10.01.2013, 17:08 Uhr

Umzug gegen Willen KV

Ich denke, du bist von deinem Anwalt schlecht beraten worden.

Der Kindsvater hat Sorgerecht, wahrscheinlich auch ABR und zudem ein Umgangsrecht. Wenn du das Kind gegen seinen ausdrücklichen Willen beim Umzug mitnimmst, und er gerichtlich dagegen vorgeht, dann kann es sehr gut sein dass er das alleinige ABR bekommt und das Kind in Zukunft bei ihm lebt.

 
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