Geschrieben von shinead am 10.01.2013, 11:39 Uhr |
Umzug gegen Willen KV
Du solltest Dir die Zusage Deiner Anwältin schriftlich geben lassen. Wenn Du dann obdachlos bist, möchtest Du sie bestimmt verklagen.
Nach der aktuellen Rechtsprechung musst Du schon einen triftigen Grund haben um so weit vom KV weg zu ziehen. Das wäre z.B. wenn du aus einer (ggf. längeren) Arbeitslosigkeit NUR in der gewählten Region eine Arbeit bekommen könntest.
Solange der KV die Ummeldung eures Kindes nicht unterschrieben hat (falls die neue Gemeinde eine Ummeldung so überhaupt akzeptiert), ist sie schwebend unwirksam. Er kann verlangen, dass der Status Quo vor dem Umzug für das Kind wieder her gestellt wird. Du darfst 180 km weit weg ziehen – das Kind nur mit Zustimmung des Vaters.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist in der Regel Teil des Sorgerechts. Wenn in den Scheidungspapieren nichts anderes vereinbart wurde (und solche Sondervereinbarungen sind nicht mehr die Regel), darf Der Vater genauso bestimmen wo das Kind wohnt, wie Du.
>>bieten ihm an dass er die kleine alle 14 tage vpn do-so haben kann olange es von der kita aus machbar
Das ist ja super großzügig *ironieaus*. Was ist denn dann in 2 Jahren, wenn das Kind in die Schule geht? Muss der KV nicht arbeiten? Sonst muss er ja die Betreuung für Donnerstag und Freitag organisieren…
>>und sind auch bereit einen teil der fahrtkosten zu tragn
Einen Teil? Wieso nur einen Teil? Die Umgangszeit des Vaters wird schon durch die lange Anfahrt extrem geschmälert. Du verursachst die Kosten für den Umgang!
Grundsätzlich sehe ich eher schwarz.
Weißt Du, warum unverheiratete Väter jetzt das gemeinsame Sorgerecht erhalten, wenn sie es beantragen? Weil ein unehelicher Vater verhindern wollte, dass seine Tochter von ihm weg zieht. Er hat das GSR erhalten, um dies zu verhindern. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html
Das ist heute keine Lapalie mehr.
>>in der großtadt hat die jkleien auch schulisch dann ganz andre möglichkeiten als in dem kleinem kaff hier
Hättet ihr euch überlegen sollen, bevor ihr dort (noch gemeinsam) eine Familie gegründet habt.
Stell Dir vor, Der KV würde MIT dem Kind so weit weg ziehen!
- Umzug gegen Willen KV - SweetMuddie 10.01.13, 9:31
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- Re: sorry da muss ich leider widersprechen - Pamo 13.01.13, 14:19
- Nein, muss sie nicht. - SilkeJulia 17.01.13, 9:38
- Re: Nein, muss sie nicht. - Julisa 17.01.13, 11:35
- sorry da muss ich leider widersprechen - babyproject 13.01.13, 10:45
- Re: Umzug gegen Willen KV - god-bless-u 10.01.13, 9:35
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