benny&yannick
Und mein Mann muss mehr zahlen, als es die Düsseldorfer-Tabelle sagt. Ich dachte immer, der Selbstbehalt meines Mannes liegt bei Erwerbstätigkeit bei 950,00€ Das Jugendamt rechnet aber nur mit 855,00€. Was nun?Was ist richtig? Danke und LG
Hallo ! Ich weiß nicht wo Du wohnst aber mein Anwalt sagte damals , daß in einigen Bundesländern wohl der Selbstbehalt gekürzt wird , wenn der Unterhaltspflichtige mit einem neuen Partner zusammenlebt der eigenes Einkommen hat ! lg
aber wenn er mehr zahlen muss als dd vorgibt müsste er doch eh weit über dem selbstbehalt liegen oder wie wird das dann berechnet? bei uns hieß es 900 (mittlerweile glaube ich 959)
Das JA hat beim Selbstbehalt einkalkuliert, dass jetzt einige Kosten (Telefon, GEZ, Miete, etc.) durch zwei geteilt werden und nicht mehr von ihm alleine getragen werden müssen. Eine Kürzung um 95 Euro ist da ok. Was meinst Du mit: er muss mehr zahlen, als die DDT sagt? Wenn er nur eine Person hat, der gegenüber er unterhaltspflichtig ist, dann wird er in der DDT in die nächsthöhere Gehaltsgruppe eingestuft. Die DDT geht nämlich von 2 Unterhaltspflichtigen aus.
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