Patchwork - Familien

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Geschrieben von Terkey235 am 17.06.2014, 0:00 Uhr

Quatsch!

Das ist NICHT sein recht am eigenen Bild! Das Recht am eigenen Bild hat die abgebildete Person, in diesem Fall das Kind. NICHT der Vater! Wenn das Kind zu jung ist, um selbst zu entscheiden, bedarf es der Zustimmung BEIDER Elternteile (sofern sorgeberechtigt). Der Mann darf NICHT einfach Bilder ins Netz stellen, nur weil er sie selbst geschossen hat.

terkey

 
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